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dürfen. Stillschweigende oder auch ausdrücklich vereinbarte Voraussetzung
ist, daß der Bank die Bezogenen, die Aussteller und Giranten der Wechsel
genehm sind. Nicht zum Diskont hereingenommen werden Wechsel auf
Bezogene, die ihr Akzept unter Protest haben gehen lassen, was aus den
vertraulichen Listen, die unter Mitwirkung des Centralverbandes des
Deutschen Bank- und Bankiergewerbes erscheinen, ersichtlich ist.
Eine kurzfristige Anlage bilden die Wechsel, da sie in der Mehr
zahl mit einer Laufzeit von drei Monaten ausgestellt werden und nach Ab-
lauf dieser Frist fällig sind. Der Diskonteur kennt also im voraus den
Tag, an dem er wieder über den Gegenwert verfügen darf. Ja, vor diesem
Tage bereits kann er den Wechsel wieder in bar Geld umwandeln, indem er
ihn weiterverkauft (rediskontiert); daher bildet der Wechsel eine fast ebenso
liquide Anlage wie bares Geld. Ein weiterer Vorzug der Kapital
anlage in Diskonten ist, daß ein Sinkendes Zinsfußes die Kapi
talanlage nicht beeinflußt, da der (höhere) Zins bereits bei Berechnung der
Wechsel in Abzug gebracht worden ist.
Da man sich beim Wechsel an zwei oder noch mehr Personen halten
kann, da ferner in gewissen Fällen Sicherheit gefordert werden darf und
Wechselklagen schnelle Erledigung finden, ist beim Wechseldiskont das
Risiko des Bankiers geringer als bei der Gewährung eines Blanko
kredits, und infolgedessen die Erlangung eines Diskontkredits erheblich
leichter als die eines Blankokredits. Das geringere Risiko gelangt in der
Berechnung eines niedrigeren Zins- und Provisionssatzes zum Ausdruck.
Bei der Tratte ist in der Regel der Aussteller der Produzent, und
der Bezogene der Konsument, oder aber der Aussteller ist der Verkäufer,
der Bezogene der Käufer der Ware. Der Aussteller gibt den Wechsel
entweder nun auch wieder einem seiner Lieferanten, bei dem er vielleicht
Rohprodukte gekauft hat, oder aber er diskontiert ihn bei dem
Bankier oder bei der Bank, die ihm einen Diskontkredit eingeräumt hat.
Diese Möglichkeit, einen guten Wechsel jederzeit weiterbegeben oder ihn
zu Gelde machen zu können, ist insofern von hoher wirtschaftlicher Be
deutung, als die Kapitalien des Kaufmanns, der häufig Kredit geben
muß, nicht brachgelegt werden. Er ist nicht genötigt, zu warten, bis
sein Geschäftsfreund zahlt, sondern er erhält, wenn er einen Wechsel auf
ihn zieht, sofort bei Ablieferung der Ware das Geld, für das er neue
Rohstoffe kaufen, Unkosten (Löhne, Miete usw.) bestreiten kann.