Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

bibifor,  damit  der  Zinsbetrag  von  0.50  RM  erreicht  wird.  Die  Mind
beträgt:  bei  3°/->:  60,  bei  4°/ 0 ;  45,  bei  4^°/«:  40,  bei  5°/«:  86,  hei

'Zahl

Die  Wechselrechnungen  sind  vom  Verkäuser  oder  dessen  Prokuristen  (Säf.-.
bollmächtigten)  eigenhändig  zu  quittieren.  \\3

Die  Verwahrung  der  Wechsel  erfolgt  in  verschließbaren  Mappen,  Portefeuilles. ­
  Hieraus  leitet  sich  ab  die  Bezeichnung  für  den  gesamten  Wechseln
besitz  einer  Bank:  das  Wechselportefeuille.
Dem  Käufer  bietet  der  Wechselankauf  folgende  Vorteile:
1.  Mit  dem  Eingang  des  Betrages  ist  —  normalerweise  —  an  einem  im
voraus  bestimmten  Tage  zu  rechnen.
2.  Auch  vor  dem  Fälligkeitstage  bereits  kann  die  Wechselsumme  durch
Weiterverkauf  des  Wechsels  (Rediskont)  flüssig  gemacht  werden;  an
Liquidität  steht  also  der  Wechselbestand  dem  Barvorrat  nicht  wesentlich ­
  nach.
3.  Der  Zinsfuß  steht  bei  Abschluß  des  Geschäfts  fest,  daher  haben  Diskontveränderungen ­
  auf  schon  erfolgte  Diskontierungen  keinen  Einfluß.
ß)  Erfordernisse  der  anzukaufenden  Wechsel  usw.
Die  der  Reichsbank  zum  Kauf  angebotenen  Wechsel  müssen  zunächst  den
Erfordernissen  des  Bankgesetzes  genügen.  Sie  müssen  weiter  dem
Wechselgesetz  oder  den  an  dem  ausländischen  Ausstellungsorte
geltenden  rechtlichen  Bestimmungen  entsprechen  und  auf  einen  B  a  n  k  p  l  a  tz
(Reichsbankdirektorium  Berlin,  Reichsbankhauptstelle,  Reichsbankstelle  oder
Reichsbanknebenstelle)  oder  einen  Jnkassoplatz  der  Reichsbank  (b.  i.
eine  selbständige,  den  Bankplätzen  benachbarte  Gemeinde)  lauten.
Die  Wechsel  sind  an  die  einziehende  Bankanstalt  zu  girieren,  soweit  nicht
infolge  besonderer  Vereinbarung  mit  der  annehmenden  Bankanstalt  die
abgekürzte  Jndossierungsform  angewendet  wird.  In  diesem  Falle
Muß  der  Diskontant  schriftlich,  auf  besonderem  Muster,  die  Reichsbank  ein
für  allemal  ermächtigen,  die  Giros  auszufüllen.  Der  Wohnort  des  Diskontanten ­
  ist  jedoch  stets  beizufügen.  Das  Giro  auf  den  Wechseln  an  die
Bankanstalten  würde  also  z.  B.  lauten:

An  die  Reichshank
Breslau,  den

!)

(Unterschrift.)

l )  Hier  muß  ein  zur  Ausfüllung  des  Giros  genügend  großer  Raum  frei  bleiben.

16  G-babö  so.  A.

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