Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Wechselverpflichteten dies zuließen. Eine Erhöhung ihres Diskont 
satzes minderte häufig, wie wir gesehen haben, die Kreditansprüche an die 
Reichsbank. Das geforderte Verhältnis des Barbestandes zum Noten 
umlauf gab der Reichsbank weite Möglichkeit, ihre Kreditgewährung den 
Verhältnissen der Wirtschaft anzupassen. 
Die Bestimmungen des Bankgesetzes an sich hätten der Reichsbank die 
Möglichkeit gegeben, ihr Diskontgeschäft noch weiter auszudehnen. Im 
Interesse einer festen Währung aber stoppte sie plötzlich. Bis April 1924 
suchte sie alle einigermaßen berechtigten Kreditwünsche zu befriedigen, 
um der deutschen Wirtschaft über die Stabilisierungskrise hinwegzuhelfen 
und den Betrieben die Weiterbeschäftigung der Arbeiter zu ermöglichen. 
Als dann aber die Deutsche Golddiskontbank begann, Valuta- 
kredite zu geben, als die D e v i s e n k u r s e sich zu unseren Ungunsten ver 
änderten und eine allgemeine Preissteigerung eintrat, da hielt die 
Reichsbank den Zeitpunkt für gekommen, ihre Kreditpolitik zu 
ändern. Sie griff zum schärfsten Mittel, der Kreditrestriktion: 
Der Kredit für jeden Diskontkunden der Reichsbank wird auf das am 
7. April 1924 in Anspruch genommene Kontingent begrenzt. Es ist dies 
natürlich ein ganz roher Maßstab, da er rein zufällige Verhältnisse zu 
grunde legt, ein rauher Eingriff in das fein geästelte Ge 
triebe der Wirtschaft. Viele Ungerechtigkeiten ergaben sich daraus. 
Die Reichsbank aber erklärte auf alle Beschwerden: Es muß sein! Wir 
müssen diese harte Maßnahme treffen, so lange das feinere und organisch 
wirkende Mittel der Diskontpolitik noch nicht wieder seine Wirkung ausüben 
kann. Die Reichsbank blieb hart und wich nur in seltenen Ausnahmefällen 
von diesem Grundsatz ab, beschnitt sogar noch manchmal den Diskont- 
kredit, wenn sie der Ansicht war, daß der Kredit volkswirtschaftlich schad- 
lich wirke, z. B. wenn er zur Durchhaltung übergroßer Bestände diente. 
So erfolgten Krediteinschränkungen bei Angehörigen ganzer Be 
rufszweige. 
Die Kreditrestriktion unterscheidet sich von der Diskontpolitik 
grundsätzlich dadurch, daß sie nicht durch Verteuerung der Kredite einschrän 
kend auf den Bargeldmittelumlauf wirken will, sondern daß sie die Kredit- 
entnahme bei der Notenbank kontingentiert bzw. restringiert. Die Noten 
bank macht sich bewußt von der Zinsgestaltung frei und nimmt das Wechsel
	        
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