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angebot nur insoweit ans, als es sich mit der Höhe des Zahlungsmittelumlaufs
und den Währungsverhältnissen vereinbaren läßt.
Die Kontingentierung der Wechselkredite vom Mai 1929 wurde von der
Reichsbank für nötig erachtet, weil die Wirtschaft sich damals durch Wechseleinreichung
Geld zu schaffen suchte für umfangreiche D e v i s e n k ä u f e, die
nicht nur zur Rückzahlung von Auslandskrediten erfolgten, sondern auch
eine „Markflucht" darstellten. Wer zur Markflucht entschlossen sei, lasse sich
auch durch Erhöhung der Kreditkosten nicht mehr zurückhalten. Daher
hat die Reichsbank notgedrungen zur Kreditrestriktion greifen müssen.
In der Praxis zeigte das System der Kreditrationierung,
wie auch im Bericht der Bank-Enquete hervorgehoben wird, mancherlei Unzulänglichkeiten,
„weil nun an Stelle der Auslese zu befriedigender Kreditansprüche
durch den automatischen Vergleich zwischen Rentabilität und Zinssatz
eine Auslese durch den Beamtenapparat der Reichsbank treten mußte,
die zu vielen Unzuträglichkeiten und Beschwerden führte, um so mehr, als
ja die Einräumung eines Reichsbankkredits zu einem erheblich unter
den Marktsätzen liegenden Diskontsätze der Wirkung einer
Subvention der einzelnen Firmen oder Gewerbezweige gleich kam".
Bei den zum Diskont angebotenen Wechseln wird mehr und mehr auf das
der Wechselausschreibung und der Wechselweitergabe zugrunde liegende
Rechtsgeschäft zurückgegangen. Man geht nicht so weit, wie viele amerikanische
Banken, die vorschreiben, jeder zum Diskont eingereichte Wechsel
müsse von einem beweiskräftigen Dokumentenmaterial begleitet werden.
Doch läßt sich die Reichsbank öfter Unterlagen über das Geschäft geben;
können diese nicht beigebracht werden, so lehnt sie die Diskontierung der
Wechsel ab. Wechsel spekulativen Ursprungs wurden schon
immer von der Reichsbank zurückgewiesen *).
Wie die Banken auch sonst bei Kreditgewährung nach dem Verwendungszweck
der Gelder sich erkundigen, so haben sie in vielen Fällen
auch beim Ankauf von Wechseln zu ermitteln gesucht, wie der Wechsel
zustande gekommen ist, ob es sich um einen Warenwechsel oder einen
*) Schon AdolphWagner unterschied folgende Mittel der Diskontpolitik:
1. Zurückweisung von Wechseln spekulativen Ursprungs,
2. Verkürzung der Ausleihfristen,
8. Allgemeine Einschränkung der Kredite sKreditrestriktion) und
4. Regulierung des Diskontsatzes.