Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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angebot  nur  insoweit  ans,  als  es  sich  mit  der  Höhe  des  Zahlungsmittelumlaufs
  und  den  Währungsverhältnissen  vereinbaren  läßt.
Die  Kontingentierung  der  Wechselkredite  vom  Mai  1929  wurde  von  der
Reichsbank  für  nötig  erachtet,  weil  die  Wirtschaft  sich  damals  durch  Wechseleinreichung ­
  Geld  zu  schaffen  suchte  für  umfangreiche  D  e  v  i  s  e  n  k  ä  u  f  e,  die
nicht  nur  zur  Rückzahlung  von  Auslandskrediten  erfolgten,  sondern  auch
eine  „Markflucht"  darstellten.  Wer  zur  Markflucht  entschlossen  sei,  lasse  sich
auch  durch  Erhöhung  der  Kreditkosten  nicht  mehr  zurückhalten.  Daher
hat  die  Reichsbank  notgedrungen  zur  Kreditrestriktion  greifen  müssen.
In  der  Praxis  zeigte  das  System  der  Kreditrationierung,
wie  auch  im  Bericht  der  Bank-Enquete  hervorgehoben  wird,  mancherlei  Unzulänglichkeiten, ­
  „weil  nun  an  Stelle  der  Auslese  zu  befriedigender  Kreditansprüche ­
  durch  den  automatischen  Vergleich  zwischen  Rentabilität  und  Zinssatz ­
  eine  Auslese  durch  den  Beamtenapparat  der  Reichsbank  treten  mußte,
die  zu  vielen  Unzuträglichkeiten  und  Beschwerden  führte,  um  so  mehr,  als
ja  die  Einräumung  eines  Reichsbankkredits  zu  einem  erheblich  unter
den  Marktsätzen  liegenden  Diskontsätze  der  Wirkung  einer
Subvention  der  einzelnen  Firmen  oder  Gewerbezweige  gleich  kam".
Bei  den  zum  Diskont  angebotenen  Wechseln  wird  mehr  und  mehr  auf  das
der  Wechselausschreibung  und  der  Wechselweitergabe  zugrunde  liegende
Rechtsgeschäft  zurückgegangen.  Man  geht  nicht  so  weit,  wie  viele  amerikanische ­
  Banken,  die  vorschreiben,  jeder  zum  Diskont  eingereichte  Wechsel
müsse  von  einem  beweiskräftigen  Dokumentenmaterial  begleitet  werden.
Doch  läßt  sich  die  Reichsbank  öfter  Unterlagen  über  das  Geschäft  geben;
können  diese  nicht  beigebracht  werden,  so  lehnt  sie  die  Diskontierung  der
Wechsel  ab.  Wechsel  spekulativen  Ursprungs  wurden  schon
immer  von  der  Reichsbank  zurückgewiesen  *).
Wie  die  Banken  auch  sonst  bei  Kreditgewährung  nach  dem  Verwendungszweck ­
  der  Gelder  sich  erkundigen,  so  haben  sie  in  vielen  Fällen
auch  beim  Ankauf  von  Wechseln  zu  ermitteln  gesucht,  wie  der  Wechsel
zustande  gekommen  ist,  ob  es  sich  um  einen  Warenwechsel  oder  einen
*)  Schon  AdolphWagner  unterschied  folgende  Mittel  der  Diskontpolitik:
1.  Zurückweisung  von  Wechseln  spekulativen  Ursprungs,
2.  Verkürzung  der  Ausleihfristen,
8.  Allgemeine  Einschränkung  der  Kredite  sKreditrestriktion)  und
4.  Regulierung  des  Diskontsatzes.
            
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