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Eine dritte, seltener vorkommende Notierung ist die Agio- oder Pro
zentnotierung. Sie findet sich dort, wo die Münzgesetze Wertgleich
heit zwischen den Währungen mehrerer Länder vorgesehen hatten, diese
sich aber nicht aufrechterhalten ließ. So wurden z. B. früher in Paris bel
gische, schweizerische, italienische Devisen sd. h. die Devisen der Länder des
einstigen Lateinischen Münzbundes) mit „prime" (Zuschlag) oder „perte"
(Abschlag) notiert. Die Notiz „Belgique 5 / 16 perte" hieß z. B.: 100 bel
gische Franken kosten 99 u / 16 französische Franken.
Die Grundlage des Wechselkurses bildet das W e ch s e l p a r i. Von einem
festen Pari (Münzpari oder Münzparität) zwischen zwei Län
dern kann nur gesprochen werden, wenn beide Länder dasselbe Währungs
metall haben, oder wenn bei verschiedenem Währungsmetall das Wertver
hältnis zwischen Gold und Silber gleich bleibt. Der innere Wert einer
Münze wird bedingt durch seinen Gehalt an reinem Edelmetall. Da
der Feingehalt durch Münzgesetz vorgeschrieben ist, so läßt sich feststellen,
welche Menge der einen Münzsorte der Menge einer anderen gleich
wertig ist.
Aus 1 kg Fein gold sollen z. B. in Deutschland 2790 RM geprägt wer
den. In der Schweiz wurden aus 1 kgMünz gold, das 900 Tausendteile
Feingold enthält, 3100 Fr. geprägt. Mithin ergab sich, da in Deutschland
das Goldäquivalent der Reichsmark, in der Schweiz das Goldäquivalent
des Franken für den Geldwert bestimmend ist, die Gleichung:
2790 RM = 9 Fr. (= 1 kg Feingold);
2970 v 9 81
also: 1 3 r * = 31 000 — jöq
Das Wechselpari zwischen Deutschland und der Schweiz war mithin
100 Fr. —81 RM.
In Schweden waren in 2480 schwedischen Kronen 1 kg Feingold ent
halten. Nach ihrem Geldwerte waren also:
2790 RM — 2480 schwedische Kronen. Demnach
, 2480 V 100
100 RM = —2790— = 88,8888 schwedische Kronen oder
, 2790 X 100
100 schwedische Kronen — —— = 112,50 RM.
Umständlicher ist die Ermittlung der Paritäten von Münzen solcher