Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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wertes  will  er  seine  Kalkulation  auf  eine  feste  Unterlage  bringen.  Der
Fabrikant,  der  Aufträge  für  spätere  Lieferung  im  Jnlande  bekommt
und  zur  Herstellung  dieser  Ware  auf  Rohstoffimporte  aus  dem  Auslande
angewiesen  ist,  muß'  sich  den  Gegenwert  für  diese  Auslandsbezüge  sofort
eindecken.  Andernfalls  würde  er  ein  Valutarisiko  eingehen,  da  er  bei  seiner
Kalkulation  den  gegenwärtigen  Rohstoffpreis  im  Ausland,  umgerechnet  zum
augenblicklichen  Devisenkurs,  zugrundegelegt  hat.
Als  Termin  für  die  Abwicklung  von  Devisen-Termingeschäften  können
1,  2,  3  oder  mehr  Monate  festgesetzt  werden,  und  es  können  die  Monatsanfänge, ­
  die  Monatsenden  oder  ganz  beliebige  Tage  gewählt  werden.  Einheitliche
  Bräuche  wie  beim  Termingeschäft  in  Effekten  bestehen  nicht.
Der  Importeur  braucht  also  Termindevisen;  der  Exporteur  dagegen  hat
solche  abzugeben.  Unmittelbar  miteinander  in  Verbindung  treten  können
aber  Exporteur  und  Importeur  nicht.  Selbst  wenn  sie  gegenseitig  ihren
Bedarf  und  ihren  Überschuß  kennen  würden,  wäre  das  nicht  möglich,  weil
die  Summen  und  die  Fälligkeitstage  nicht  so  beschaffen  sind,  wie  sie  der
Importeur  gerade  benötigt.  Daher  müssen  vermittelnd  die  Banken  dazwischentreten. ­
  Diese  halten,  sofern  dem  nicht  Bestimmungen
derDe  Visengesetzgebung  ihres  Landes  entgegen  st  ehe  n,
einen  eisernen  Fonds  in  Devisen.  Meist  geschieht  das  in  Form  von  Guthaben ­
  bei  Banken  in  verschiedenen  Ländern.  Müssen  die  Banken  ihre
Bestände  (Guthaben)  angreifen,  so  füllen  sie  sie  tunlichst  bald  wieder  auf;
ebenso  stoßen  sie  Beträge  ab,  wenn  sie  eine  gewisse  Höhe  überschreiten.
Geben  die  Banken  Termindevisen  ab,  so  decken  sie  sich,  um  nicht  ein
Kursrisiko  einzugehen,  gleichzeitig  per  Kasse  ein.  Sie  brauchen  dazu
sofort  den  entsprechenden  Betrag  in  ihrer  Landeswährung  und  erhalten
Zug  um  Zug  den  Gegenwert  in  der  fremden  Valuta,  die  sie  zinsbringend  im
Auslande  anlegen.  Diesem  Zins  g  e  w  i  n  n  im  Auslande  steht  gegenüber  der
Zins  v  e  rl  u  st  in  der  heimischen  Währung,  denn  der  Käufer  zahlt  ja  erst  bei
Erfüllung  des  Termingeschäfts,  sagen  wir  z.  B.  in  3  Monaten.
Kauft,  umgekehrt,  eine  Bank  von  einem  Exporteur  eine  in  3  Monaten
fällige  Devise,  so  wird  die  Bank  sich  gegen  Kursverlust  sichern,  indem  sie  die
nach  3  Monaten  fällige  Devise  sofort  PerKasseverkauft.  Sie  erhält
dafür  den  Gegenwert  in  der  Landeswährung,  braucht  aber  Zug  um  Zug  den
Betrag  in  der  fremden  Valuta.
            
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