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nimmt, wird vereinbart, bis zu welchem Zeitpunkt der Firma Zeit gelassen
werden soll, welche Abzahlungen monatlich zu erfolgen haben, und welcher
Zins- und Provisionssatz von dem Konsortium in Anrechnung gebracht
werden wird. Die gegebenen Sicherheiten sollen von der Konsortialfüh
rerin verwaltet und entsprechend der Rückzahlung freigegeben werden. Ein
Übertrag der Forderungen der einzelnen Banken auf ein Konsortialkonto
erfolgt nicht, die Banken lassen vielmehr die Konten in der bisherigen Form
weiterbestehen. Die Verteilung der zurückgezahlten Summen und die
Freigabe der Pfänder bewirkt die Konsortialführerin. Das Konsortium
löst sich auf, sobald die gesamten Forderungen Erledigung gefunden haben.
Stundet eine Vielzahl von Gläubigern einem in finanzielle Schwierig
keiten geratenen Schuldner oder einer Mehrheit von Schuldnern die
Forderung, so liegt ein Stillhalte-Abkommen vor. Ein solches
kam zustande, als (im Sommer 1925) der Stinnes-Konzern zusammen
gebrochen war und die Banken ihre Forderungen stundeten, um eine
möglichst glatte Abwicklung zu ermöglichen. — Über die 1931 und in den
folgenden Jahren zwischen deutschen und ausländischen Banken getroffenen
Stillhalte- (Kredit-) Abkommen s. S. 268 f.
VI. Dlenstlelstongsgeschäfte der Danken
1. Zahlungsverkehr und Inkassogeschäft
Aufgabe der Banken ist, sahen wir:
1. Ansammlung, Verarbeitung und Verwertung von Geld und Kapital.
2. Dienste aller Art zu leisten im Zahlungs- und Kapitalverkehr.
Alle Banken bewirken heute die Zahlungsvermittlung, die,
zusammen mit dem Geldwechselgeschäft, in den Anfängen des Bankwesens
meist die einzige bankgeschäftliche Tätigkeit war. Die Organisation des
Zahlungsverkehrs ist mehr und mehr bankmäßig ausgestaltet worden, vor
allem in der Richtung der Geld ersparenden Formen. Neben Aktienbanken
und Privatbankiers pflegen heute Reichsbank und Postscheckämter, Kredit
genossenschaften, Girozentralen und Sparkassen den Zahlungsverkehr.
Das Schreibwerk, das einer Bank durch einen Zahlungs- oder Über
weisungsauftrag eines Kunden erwuchs, war früher sehr groß: X hatte
19 Gebabö 30. A.
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