Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

I

nimmt,  wird  vereinbart,  bis  zu  welchem  Zeitpunkt  der  Firma  Zeit  gelassen
werden  soll,  welche  Abzahlungen  monatlich  zu  erfolgen  haben,  und  welcher
Zins-  und  Provisionssatz  von  dem  Konsortium  in  Anrechnung  gebracht
werden  wird.  Die  gegebenen  Sicherheiten  sollen  von  der  Konsortialführerin ­
  verwaltet  und  entsprechend  der  Rückzahlung  freigegeben  werden.  Ein
Übertrag  der  Forderungen  der  einzelnen  Banken  auf  ein  Konsortialkonto
erfolgt  nicht,  die  Banken  lassen  vielmehr  die  Konten  in  der  bisherigen  Form
weiterbestehen.  Die  Verteilung  der  zurückgezahlten  Summen  und  die
Freigabe  der  Pfänder  bewirkt  die  Konsortialführerin.  Das  Konsortium
löst  sich  auf,  sobald  die  gesamten  Forderungen  Erledigung  gefunden  haben.
Stundet  eine  Vielzahl  von  Gläubigern  einem  in  finanzielle  Schwierigkeiten ­
  geratenen  Schuldner  oder  einer  Mehrheit  von  Schuldnern  die
Forderung,  so  liegt  ein  Stillhalte-Abkommen  vor.  Ein  solches
kam  zustande,  als  (im  Sommer  1925)  der  Stinnes-Konzern  zusammengebrochen ­
  war  und  die  Banken  ihre  Forderungen  stundeten,  um  eine
möglichst  glatte  Abwicklung  zu  ermöglichen.  —  Über  die  1931  und  in  den
folgenden  Jahren  zwischen  deutschen  und  ausländischen  Banken  getroffenen
Stillhalte-  (Kredit-)  Abkommen  s.  S.  268  f.

VI.  Dlenstlelstongsgeschäfte  der  Danken
1.  Zahlungsverkehr  und  Inkassogeschäft
Aufgabe  der  Banken  ist,  sahen  wir:
1.  Ansammlung,  Verarbeitung  und  Verwertung  von  Geld  und  Kapital.
2.  Dienste  aller  Art  zu  leisten  im  Zahlungs-  und  Kapitalverkehr.
Alle  Banken  bewirken  heute  die  Zahlungsvermittlung,  die,
zusammen  mit  dem  Geldwechselgeschäft,  in  den  Anfängen  des  Bankwesens
meist  die  einzige  bankgeschäftliche  Tätigkeit  war.  Die  Organisation  des
Zahlungsverkehrs  ist  mehr  und  mehr  bankmäßig  ausgestaltet  worden,  vor
allem  in  der  Richtung  der  Geld  ersparenden  Formen.  Neben  Aktienbanken
und  Privatbankiers  pflegen  heute  Reichsbank  und  Postscheckämter,  Kreditgenossenschaften, ­
  Girozentralen  und  Sparkassen  den  Zahlungsverkehr.
Das  Schreibwerk,  das  einer  Bank  durch  einen  Zahlungs-  oder  Überweisungsauftrag ­
  eines  Kunden  erwuchs,  war  früher  sehr  groß:  X  hatte

19  Gebabö  30.  A.

289
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.