Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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geschäft  in  vielen  Fällen  um  eine  Kreditgewährung  handelt,  soll  es  doch  im
Zusammenhang  an  dieser  Stelle  besprochen  werden.
Nimmt  ein  Staat,  eine  Provinz,  eine  Stadt,  eine  Gesellschaft  usw.
eine  neue  Anleihe  auf,  wird  eine  neue  Aktiengesellschaft  gegründet—■
ganz  gleich,  ob  dies  durch  Umwandlung  eines  bereits  vorhandenen  Unternehmens
  geschieht  oder  nicht  —,  oder  wird  das  Kapital  einer  bestehenden
Gesellschaft  erhöht,  so  werden  die  Obligationen  oder  Aktien  meist  einem
Bankhaus  oder  einem  Konsortium  sd.  h.  einer  zu  diesem  Zweck  geschaffenen ­
  Vereinigung)  von  Bankhäusern  überlassen,  das  unter  sonst  gleichen
Bedingungen  im  S  u  b  m  i  s  s  i  o  n  s  w  e  g  e  den  höchsten  Kurs  bietet.
Das  Bankhaus  oder  das  Konsortium  legt  nunmehr  die  Effekten  zur
Subskription  auf:  das  Publikum  wird  durch  Prospekte  und  Zeitungsinserate ­
  zur  „Zeichnung"  aufgefordert.  In  der  Zeichnungsaufforderung  sind
die  Verhältnisse  der  Gesellschaft  und  die  Güte  des  Schuldners  dargelegt
und  Mitteilungen  gemacht  über  den  Zeichnungspreis,  die  Zeichnungsstellen,
die  Zeit,  während  der  die  Zeichnung  erfolgen  kann,  die  Zinstermine  des
Papiers,  die  Art  der  Kündigung  oder  Rückzahlung.  Es  wird  angegeben,  ob
die  Zulassung  des  Papiers  zum  Börsenhandel  bereits  erfolgt,  oder  ob  ein
diesbezüglicher  Antrag  gestellt  ist,  und  wann  die  Zulassung  vermutlich  stattfinden ­
  wird;  dies  ist  wichtig,  da  ein  nicht  zugelassenes  Wertpapier  erheblich
schwerer  zu  veräußern  ist.
In  dem  Zeichnnngsschein  verpflichtet  sich  der  Zeichner  zur  Abnahme  der
gezeichneten  Papiere  bzw.  zur  Abnahme  des  geringeren  Betrages,  der
ihm  zugeteilt  wird.  Die  Zuteilung  geschieht  nach  freiem  Ermessen  der
Zeichnnngsstelle,  und  zwar  tunlichst  bald  nach  Schluß  der  Zeichnung.
Wird  ein  höherer  Betrag  gezeichnet,  als  der,  der  zur  Verfügung  steht,
liegt  eine  „Ü  b  e  r  z  e  i  ch  n  u  n  g"  vor,  so  tritt  eine  Kürzung  der  einzelnen
Zeichnungen  ein.  Die  Zuteilung  erfolgt  dann  in  der  Regel  in  der  Weise,  daß
guten  Kunden  und  Zeichnern  kleinerer  Posten,  von  denen  man  annimmt,
daß  sie  das  neue  Papier  als  dauernde  Kapitalanlage  benutzen  werden,  ein
höherer  Prozentsatz  zugeteilt  wird  als  den  sogenannten  „Konzertzeichner
  n",  d.  h.  Leuten,  die  nur  gezeichnet  haben,  um  die  Papiere
nach  kurzer  Zeit  wieder,  sobald  der  Kurs  etwas  gestiegen  ist,  zu  verkaufen.
Effektenbanken.  Leipzig  1890.  Karl  Theisinger,  Effekten  als  Kapitalbeschaffungsmittel ­
  der  Unternehmung.  Stuttgart  1932.  Anschauungsmaterial
bringt  Prion,  Effekten  und  Verkehr  in  Effekten.  Leipzig  1923.
            
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