Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Hypothekenbanken,  Siedlungsgesellschaften  usw.  0,06  %,  bei  den  übrigen
Schuld-  und  Rentenverschreibungen  0,10  %,  bei  Aktien,  Genußscheinen
und  Bezugsrechten  0,15  %.  Außerdem  wird  seitens  der  Bank  dem  Kunden
die  halbe  Händlersteuer  für  die  Ausführung  des  Geschäfts  an  der  Börse
(bie  zweite  Hälfte  trägt  der  andere  Vertragsteil)  in  Rechnung  gestellt.  Die
Händlersteuer  beträgt  die  Hälfte  der  Umsatzsteuer  für  Kunden,  die  halbe
Händlersteuer  also  1 U  der  Umsatzsteuer.
5.  Muß  sich  der  Bankier  die  Wertpapiere  von  einem  anderen  Orte  kommen ­
  lassen,  oder  muß  er  sie  an  einem  anderen  Platze  verkaufen,  so  werden
dem.  Kunden  diese  Sendungsspesen  sPorto  und  Wertversicherung)  belastet,
ebenso  die  verauslagten  Telegramm-  oder  Telephongebühren  für  Erteilung
des  Auftrages  an  einen  anderen  Börsenplatz  und  für  die  telegraphische
Meldung  der  Ausführung  des  Auftrages.  In  der  Regel  wird  hierfür  ein
Pauschalsatz  in  Anrechnung  gebracht.
Die  Wert-  (Valoren-)  Versicherung  von  Geld-  und  Wertpapiersendungen  bewirken ­
  Banken  und  Bankiers  meist  durch  eine  Versicherungsgesellschaft,  da  diese,
bei  gleichen  Garantien,  geringere  Gebühren  als  die  Post  berechnet.  Senden
sie  z.  B.  50  000  RM  Effekten,  so  versichern  sie  bei  einer  Transportversicherungsgesellschaft ­
  den  vollen  Betrag,  bei  der  Post  nur  „Wert:  500  RM".  Sie  zahlen
hierfür  innerhalb  Deutschlands  in  der  1.  Klasse  0.10,  in  der  2.  Klasse  0.15  pro
Mille,  von  Deutschland  nach  anderen  Ländern,  je  nach  Entfernung  und  Klasse,
0.25  bis  4  pro  Mille.  Die  1.  Klasse  gilt  für  Effekten,  die  2.  Klasse  für  Bargeld,
Sorten,  Zinsscheine  usw.  Für  Wechsel  und  Verrechnungsschecks  innerhalb
Deutschlands  ist  nur  ein  Drittel,  im  Verkehr  mit  dem  Ausland  nur  die  Hälfte
der  für  die  1.  Klasse  geltenden  Prämien  zu  zahlen.
Beim  Verkauf  von  Effekten  erhält  der  Verkäufer  den  Börsenpreis
und  Stückzinsen,  soweit  solche  usancemäßig  berechnet  werden.  Zu  zahlen
hat  er  Provision,  Courtage,  Börsenstempel,  Umsatzsteuer,  Porti  usw.
Der  neben  dem  Betrage  der  Rechnung  stehende  Vermerk  „Wert"  soder
auch  „val.  per"  —  Valuta  per)  bezeichnet  den  Tag,  von  dem  ab  der  Betrag
im  Kontokorrent  verzinst  wird.  An  der  Berliner  Börse  verkaufte
Effekten  werden  Wert  zweiten  Werktag  nach  Ausführung,  falls  Stücke  im
Depot  liegen,  sonst  Wert  zweiten  Werktag  nach  Lieferung  der  Stücke  gutgeschrieben. ­
  Der  Käufer  wird  Wert  zweiten  Werktag  nach  Ausführung
belastet.

312
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.