Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Kleinbetriebe auch die Bevorschussung von Lohn-, Handwerker- und Liefe 
rantenforderungen barablösungsberechtigter Gläubiger übertragen wurde. 
7. Dank für deutsche Industrie-Obligationen 
Die Bank für deutsche Jndustrieobligationen wurde auf Grund des 
Jndustriebelastungsgesetzes vom 30. August 1924 durch 16 Jndustrieunter- 
nehmungen und 18 Banken gegründet. Sie nahm die von den industriellen 
Unternehmungen in Höhe von 5 Milliarden RM ausgestellten öligen 
Obligationen in Empfang und brachte dagegen Jndustriebonds zur 
Ausgabe. Die zunächst nur für Reparationszwecke bestimmte Industrie- 
umlage wird nach dem Gesetz über die Weitererhebung der Aufbringungs- 
umlage vom 17. Juni 1936 weiter erhoben. Vom 1. April 1931 bis zum 
31. März 1937 sind an Aufbringungsleistungen der deutschen Industrie 
und des Gewerbes, die in ihrer Gesamtheit Träger des bei der Bank ge 
bundenen Vermögens sind und seine Verwendung verantwortlich mit 
bestimmen und überwachen, insgesamt 510 Millionen RM zusammen 
geflossen. Diese in ihrer Zweckbestimmung und ihren Ausmaßen einzig 
dastehende Leistung der gewerblichen Wirtschaft hat es der Bank ermöglicht, 
anderen Kreisen der deutschen Wirtschaft weitgehende und von nachhaltigen 
Wirkungen begleitete Kredithilfe zu bringen. 
Die Bank gibt Kredite an gewerbliche Betriebe zur Förderung der Er 
tragsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, insbesondere langfristige Kredite 
an mittlere und kleinere Betriebe in Industrie, Handel und Handwerk für 
Investitionen und zur Verstärkung der Betriebsmittel. Sie kann diese 
Kredite in erhöhtem Maße zur Verfügung stellen, nachdem die Gewährung 
von landwirtschaftlichen Entschuldungskrediten sOst- 
Hilfe) Ende März 1937 ihren Abschluß gefunden hat. 
Die Bank für deutsche Industrie-Obligationen, die mit einem Kapital 
von 100 und Reserven von 484 Millionen RM arbeitet, besitzt Vertretun- 
gen an 11 Plätzen des Reiches. Die Bearbeitung von Kleinkrediten ist in 
die Hand örtlicher Banken gelegt, mit denen die Bank hinsichtlich Refinan 
zierung der Einzelkrcdite Vereinbarungen getroffen hat.
	        
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