Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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schäften  bezirks-,  Provinz-  oder  länderweise  zusammengeschlossen  ist,  im
Geschäftsverkehr.
Die  Pflege  des  Realkredits  für  den  genossenschaftlich  organisierten
Mittelstand  in  Stadt  und  Land  erfolgt  durch  ein  Tochterunternehmen,  die
Deutsche  Genossenschafts-Hypothekenbank  AG.  in  Berlin.
Zur  Erfüllung  ihrer  Hauptaufgabe,  der  Befriedigung  des  genossenschaftlichen ­
  Personalkredits,  darf  die  Deutsche  Zentralgenossenschaftskasse  folgende
Geschäfte  betreiben:
1.  Verzinsliche  Darlehen  gewähren  an:
a)  Vereinigungen  oder  Verbandskassen  eingetragener  Genossenschaften  im
Sinne  des  Reichsgesetzes  betr.  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften
vom  1.  Mai  1889.
b)  Genossenschaften,  deren  Kreditbedarf  nach  Art  und  Umfang  von  Vereinigungen ­
  oder  Verbandskassen  eingetragener  Genossenschaften  nicht
gedeckt  wird  oder  von  deren  Eingliederung  in  solche  aus  wirtschaftlich
berechtigten  Gründen  abgesehen  ist.
2.  von  den  unter  1  bezeichneten  Vereinigungen,  Verbandskassen  und  Genossenschaften ­
  Gelder  verzinslich  annehmen.
Sie  ist  weiter  befugt:
sonstige  Gelder  im  Depositen-  und  Scheckverkehr,  sowie  Spareinlagen  anzunehmen, ­
  Kassenbestände  im  Wechsel-,  Lombard-  und  Effektengeschäft
nutzbar  zu  machen,  Wechsel  zu  verkaufen  und  zu  akzeptieren,  Darlehen
aufzunehmen,  für  ihre  Kunden  Effekten  zu  kaufen  und  zu  verkaufen,  sowie
  deren  offene  und  geschlossene  Depots  zu  verwalten  und  sich  mit  Genehmigung ­
  der  Aufsichtsbehörde  an  anderen  Unternehmungen  zu  beteiligen.
Das  Institut  gewährt  neben  bankmäßig  gedeckten  Krediten  vor  allem
Kredite  auf  Haftsummen:  Über  das  angesammelte  Vermögen
der  Genossenschaften  hinaus  berechnet  es  die  Höhe  seiner  Kredite  nach  der
Leistungsfähigkeit  der  den  Genossenschaften  angeschlossenen  Mitglieder.  Das
Haftsummensystem  als  Kreditunterlage  und  Kreditsicherheit  hat  sich  in  der
letzten  Krise  nicht  bewährt.
Den  offenen  Geldmarkt  sucht  die  Kasse  ihren  besonderen  Zwecken
nutzbar  zu  machen.  Da  der  Landwirt  und  der  mittelständische  Gewerbetreibende ­
  längerfristigen  Kredit  brauchen,  muß  die  Kasse  kurzfristige  Mittel
des  Marktes  langfristig  anlegen;  daher  ist  sie  genötigt,  zusätzliche  flüssige
Reserven  zu  halten.
Organe  des  Instituts  sind:
1.  Das  Direktorium,  das  aus  dem  Präsidenten  und  der  erforderlichen  Anzahl
  von  Mitgliedern  besteht;
            
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