Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Rechtsform und wurde damit zugleich aus den etatrechtlichen Fesseln des 
Staatsbetriebes befreit. Sie ist eine juristische Person öffentlichen Rechts 
unter der Gewähr des Sächsischen Staates. Er haftet für die Verbind 
lichkeiten der Bank, während die Bank durch die Staatsschulden nicht 
betroffen wird. 
Die geschäftliche Oberleitung der Staatsbank hat das aus Fachleuten 
kollegial zusammengesetzte Direktorium unter dem Vorsitz des 
Staatsbankpräsidenten. Als im wesentlichen beratendes Organ 
steht ihm der Beirat zur Seite, der vom Finanzministerium aus Ver 
tretern der Wirtschaft und der Angestelltenschaft gebildet wird; früher 
gehörten ihm auch Landtagsmitglieder an. Der engere Ausschuß des Beirates 
steht insbesondere als begutachtende Kreditinstanz mit der Verwaltung in 
näherer Verbindung. Das Finanzministerium hat die oberste Aufsicht und 
übt diese durch den Staatskommissar aus. 
Das Kapital der Bank ist lediglich vom Staat zur Verfügung ge 
stellt. Es ist im Staatsbankgesetz auf 50 Millionen M festgesetzt worden; 
nach der Umstellung in Goldmark betrug es 10 Millionen M, 1932 wurde 
es auf 13 Millionen RM erhöht. Dazu tritt die Rücklage, die Anfang 1937 
3,5 Millionen RM betrug. Der Reingewinn fließt, nach Dotierung 
des Rücklagestocks, dem Staate zu. 
Ende 1936 erfolgte eine enge Verbindung der Sächsischen Staatsbank 
mit der Sächsischen Bank, die nach Aufgabe ihres Notenprivilegs 
auf eine andere Grundlage gestellt werden mußte. Die beiden Banken er 
hielten eine Gemeinschaftsdirektion. Das Privatgeschäft der Staatsbank 
samt Filialen wurde auf die Sächsische Bank übertragen. Die Staatsbank 
besorgt jetzt nur noch den Geldverkehr des Staates und seiner Wirtschafts 
betriebe. 
4. Thüringische Staatsbank 
Die Thüringische Staatsbank in Weimar ist hervorgegangen aus den 
Kreditanstalten der 7 thüringischen Staaten, die durch Reichsgesetz vom 
30. April 1920 zum Lande Thüringen vereinigt wurden, mit Ausnahme 
der Landeskreditkasse Sondershausen. 
Die Vorläufer der Staatsbank waren im einzelnen folgende 10 Anstalten: 
Landesbank Altenburg (gegr. 1792), Landessparkassen Schleiz (1842), Gera 
(1843), Lobenstein (1843), Hohenleuben (1853) und Hirschberg (1866), Landes
	        
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