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Rechtsform und wurde damit zugleich aus den etatrechtlichen Fesseln des
Staatsbetriebes befreit. Sie ist eine juristische Person öffentlichen Rechts
unter der Gewähr des Sächsischen Staates. Er haftet für die Verbind
lichkeiten der Bank, während die Bank durch die Staatsschulden nicht
betroffen wird.
Die geschäftliche Oberleitung der Staatsbank hat das aus Fachleuten
kollegial zusammengesetzte Direktorium unter dem Vorsitz des
Staatsbankpräsidenten. Als im wesentlichen beratendes Organ
steht ihm der Beirat zur Seite, der vom Finanzministerium aus Ver
tretern der Wirtschaft und der Angestelltenschaft gebildet wird; früher
gehörten ihm auch Landtagsmitglieder an. Der engere Ausschuß des Beirates
steht insbesondere als begutachtende Kreditinstanz mit der Verwaltung in
näherer Verbindung. Das Finanzministerium hat die oberste Aufsicht und
übt diese durch den Staatskommissar aus.
Das Kapital der Bank ist lediglich vom Staat zur Verfügung ge
stellt. Es ist im Staatsbankgesetz auf 50 Millionen M festgesetzt worden;
nach der Umstellung in Goldmark betrug es 10 Millionen M, 1932 wurde
es auf 13 Millionen RM erhöht. Dazu tritt die Rücklage, die Anfang 1937
3,5 Millionen RM betrug. Der Reingewinn fließt, nach Dotierung
des Rücklagestocks, dem Staate zu.
Ende 1936 erfolgte eine enge Verbindung der Sächsischen Staatsbank
mit der Sächsischen Bank, die nach Aufgabe ihres Notenprivilegs
auf eine andere Grundlage gestellt werden mußte. Die beiden Banken er
hielten eine Gemeinschaftsdirektion. Das Privatgeschäft der Staatsbank
samt Filialen wurde auf die Sächsische Bank übertragen. Die Staatsbank
besorgt jetzt nur noch den Geldverkehr des Staates und seiner Wirtschafts
betriebe.
4. Thüringische Staatsbank
Die Thüringische Staatsbank in Weimar ist hervorgegangen aus den
Kreditanstalten der 7 thüringischen Staaten, die durch Reichsgesetz vom
30. April 1920 zum Lande Thüringen vereinigt wurden, mit Ausnahme
der Landeskreditkasse Sondershausen.
Die Vorläufer der Staatsbank waren im einzelnen folgende 10 Anstalten:
Landesbank Altenburg (gegr. 1792), Landessparkassen Schleiz (1842), Gera
(1843), Lobenstein (1843), Hohenleuben (1853) und Hirschberg (1866), Landes