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Im Namen des Spitzeninstituts „Deutsche Girozentrale — Deutsche Kommunalbank"
kommt zum Ausdruck, daß die deutsche Giroorganisation gleichzeitig
Zusammenfassung der Sparkassen und der kommunalen Finanzverwaltung
ist.
Haftungsträger für die Girozentralen, die bis zum Jahre 1931 rechtlich
nicht selbständige Bankanstalten waren, waren die Sparkassen- und Giroverbände.
Erst 1931 erhielten die Girozentralen rechtliche Selbständigkeit.
Die Deutsche Girozentrale wurde eine selbständige juristische
Person des öffentlichen Rechts. Es bestehen 19Girozentralen-Bezirke.
Jede Spar- und Girokasse ist einer Girozentrale angegliedert.
Die Sparkassen haben ihren wichtigsten Liquiditätsrückhalt in den
regionalen Girozentralen; diese wieder in der Deutschen Girozentrale, die
für den Anschluß an den freien Geldmarkt zu sorgen und als G eldausgleichsstelle
zwischen den einzelnen Girozentralen zu dienen hat.
Gleichzeitig mit dem Postscheckverkehr (1. Jan. 1909) trat der Spargiroverkehr,
damals „Kommunaler Giroverkehr" genannt, ins Leben.
Auf diesem Wege finden Zahlungs- und Überweisungsaufträge der Inhaber
eines Spargirokontos — so werden die dem Zahlungsverkehr dienenden
Konten genannt — Erledigung. Die Girostellen und Girozentralen
sind verpflichtet, alle Überweisungsaufträge, ganz gleich, ob und wo der
Empfänger ein Konto besitzt, anzunehmen und noch am Eingangstage
weiterzuleiten.
Da die provinziellen Girozentralen als Überweisungszentralen tätig sind,
tragen sie den Hauptarbeitsanteil. Die Sparkassen unterhalten dafür, gewissermaßen
als Gegenleistung, den größten Teil ihrer verfügbaren Guthaben
wie auch ihre Liquiditätsreserven bei ihren Girozentralen.
Die Statistik gliedert: a) „reiner Spargiroverkehr", das sind diejenigen
Überweisungen, deren ganzer Weg innerhalb der Sparkassen- und Giro-Organisation
liegt, die also einem Spargirokonto last- und gutgeschrieben
werden, und b) „gemischter Spargiroverkehr", der die übrigen Überweisungen
erfaßt, die nur einem Spargirokonto entweder last- oder gutgeschrieben
werden, d. h. einen Teil ihres Weges in einem fremden Gironetz
(Reichsbank oder Postscheck) zurücklegen.
Durchschreibeverfahren und Kontennumerierung ermöglichen weitestgehende
Vereinfachung des Verkehrs. Über Höhe der Umsätze s. S. 293.