Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

35t)

Im  Namen  des  Spitzeninstituts  „Deutsche  Girozentrale  —  Deutsche  Kommunalbank" ­
  kommt  zum  Ausdruck,  daß  die  deutsche  Giroorganisation  gleichzeitig ­
  Zusammenfassung  der  Sparkassen  und  der  kommunalen  Finanzverwaltung ­
  ist.
Haftungsträger  für  die  Girozentralen,  die  bis  zum  Jahre  1931  rechtlich
nicht  selbständige  Bankanstalten  waren,  waren  die  Sparkassen-  und  Giroverbände. ­
  Erst  1931  erhielten  die  Girozentralen  rechtliche  Selbständigkeit. ­
  Die  Deutsche  Girozentrale  wurde  eine  selbständige  juristische ­
  Person  des  öffentlichen  Rechts.  Es  bestehen  19Girozentralen-Bezirke.
  Jede  Spar-  und  Girokasse  ist  einer  Girozentrale  angegliedert.
Die  Sparkassen  haben  ihren  wichtigsten  Liquiditätsrückhalt  in  den
regionalen  Girozentralen;  diese  wieder  in  der  Deutschen  Girozentrale,  die
für  den  Anschluß  an  den  freien  Geldmarkt  zu  sorgen  und  als  G  eldausgleichsstelle ­
  zwischen  den  einzelnen  Girozentralen  zu  dienen  hat.
Gleichzeitig  mit  dem  Postscheckverkehr  (1.  Jan.  1909)  trat  der  Spargiroverkehr, ­
  damals  „Kommunaler  Giroverkehr"  genannt,  ins  Leben.
Auf  diesem  Wege  finden  Zahlungs-  und  Überweisungsaufträge  der  Inhaber
eines  Spargirokontos  —  so  werden  die  dem  Zahlungsverkehr  dienenden ­
  Konten  genannt  —  Erledigung.  Die  Girostellen  und  Girozentralen
sind  verpflichtet,  alle  Überweisungsaufträge,  ganz  gleich,  ob  und  wo  der
Empfänger  ein  Konto  besitzt,  anzunehmen  und  noch  am  Eingangstage
weiterzuleiten.
Da  die  provinziellen  Girozentralen  als  Überweisungszentralen  tätig  sind,
tragen  sie  den  Hauptarbeitsanteil.  Die  Sparkassen  unterhalten  dafür,  gewissermaßen ­
  als  Gegenleistung,  den  größten  Teil  ihrer  verfügbaren  Guthaben ­
  wie  auch  ihre  Liquiditätsreserven  bei  ihren  Girozentralen.
Die  Statistik  gliedert:  a)  „reiner  Spargiroverkehr",  das  sind  diejenigen
Überweisungen,  deren  ganzer  Weg  innerhalb  der  Sparkassen-  und  Giro-Organisation
  liegt,  die  also  einem  Spargirokonto  last-  und  gutgeschrieben
werden,  und  b)  „gemischter  Spargiroverkehr",  der  die  übrigen  Überweisungen ­
  erfaßt,  die  nur  einem  Spargirokonto  entweder  last-  oder  gutgeschrieben ­
  werden,  d.  h.  einen  Teil  ihres  Weges  in  einem  fremden  Gironetz
(Reichsbank  oder  Postscheck)  zurücklegen.
Durchschreibeverfahren  und  Kontennumerierung  ermöglichen  weitestgehende ­
  Vereinfachung  des  Verkehrs.  Über  Höhe  der  Umsätze  s.  S.  293.
            
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