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schäften" vom 8. Juni 1918). Der Geschäftsbetrieb gleicht dem der Hypo
thekenbanken.
Im Januar 1922 haben sich die Stadtschaften der Provinzen Brandenburg,
Pommern und Ostpreußen zu der Preußischen Zentral st adtschaft
zusammengeschlossen, die einen einheitlichen Pfandbrief, den Zentralstadtschafts
brief, ausgibt und vertreibt. Später sind einige andere Stadtschaften beigetreten.
Beliehen werden in der Regel nur kleinere Grundstücke. Bevorzugt wird die
Tilgungshypothek.
Anhang: Bank von Danzig
Die Freie Stadt Danzig hat das ihr ausschließlich zustehende Recht zur
Ausgabe von Geldscheinen für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis 31. De
zember 1953 an die „Bank von Danzig", deren Kapital 7 % Millionen
Gulden beträgt, auf Grund der näheren Bestimmungen des „Noten
privilegs" übertragen.
Nechnungseinheit in Danzig ist der Gulden zu 100 Pfennig.
Ursprünglich im Verhältnis von 25 :1 zum englischen Pfund gestellt, wurde
der Danziger Gulden im Herbst 1931 vom Pfund abgehängt und auf Gold
basiert (1 Gulden — 0,2929 Gramm Feingold).
Ausweis vom 30. Juni 1937.
In 1000 Danziger Gulden.
Aktiva:
Gold in Barren und Münzen 28 115
Deckungsfähige Devisen... 1 053
Sons '«- Devisen 1670
Wechsel ■ . . . lg 025
Schatzwechsel der Freien Stadt
Danzig ...... 2 goo
Lombardforderungen. . 2 90
darunter Darlehen auf
Schatzwechsel der Freien
Stadt Danzig
Danziger Metallgeld.... 4 134
Devisen für Rechnung Dritter 374
Sonstige täglich fällige Forde
rungen 5
Sonstige Forderungen mit
Kündigungsfrist .....
Passiva:
Grundkapital
Reservefonds
Spezialreservefonds . . . .
Notenumlauf
Sonstige täglich fällige Ver
bindlichkeiten
Verbindlichkeiten in fremder
Währung
Sonstige Passiva
7 500
4 010
7 500
32 961
12 120
379
6
st Bank von Danzig ist hier als Anhang zu den deutschen Banken be
handelt worden, da die Feder sich sträubt, sie zu den „ausländischen" Noten-
banken zu zählen.