Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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schäften"  vom  8.  Juni  1918).  Der  Geschäftsbetrieb  gleicht  dem  der  Hypothekenbanken. ­

Im  Januar  1922  haben  sich  die  Stadtschaften  der  Provinzen  Brandenburg,
Pommern  und  Ostpreußen  zu  der  Preußischen  Zentral  st  adtschaft
zusammengeschlossen,  die  einen  einheitlichen  Pfandbrief,  den  Zentralstadtschaftsbrief, ­
  ausgibt  und  vertreibt.  Später  sind  einige  andere  Stadtschaften  beigetreten.
Beliehen  werden  in  der  Regel  nur  kleinere  Grundstücke.  Bevorzugt  wird  die
Tilgungshypothek.

Anhang:  Bank  von  Danzig
Die  Freie  Stadt  Danzig  hat  das  ihr  ausschließlich  zustehende  Recht  zur
Ausgabe  von  Geldscheinen  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  1924  bis  31.  Dezember ­
  1953  an  die  „Bank  von  Danzig",  deren  Kapital  7  %  Millionen
Gulden  beträgt,  auf  Grund  der  näheren  Bestimmungen  des  „Notenprivilegs" ­
  übertragen.
Nechnungseinheit  in  Danzig  ist  der  Gulden  zu  100  Pfennig.
Ursprünglich  im  Verhältnis  von  25  :1  zum  englischen  Pfund  gestellt,  wurde
der  Danziger  Gulden  im  Herbst  1931  vom  Pfund  abgehängt  und  auf  Gold
basiert  (1  Gulden  —  0,2929  Gramm  Feingold).

Ausweis  vom  30.  Juni  1937.

In  1000  Danziger  Gulden.

Aktiva:
Gold  in  Barren  und  Münzen  28  115
Deckungsfähige  Devisen...  1  053
Sons  '«-  Devisen  1670
Wechsel  ■  .  .  .  lg  025
Schatzwechsel  der  Freien  Stadt
Danzig  ......  2  goo
Lombardforderungen.  .  2 90
darunter  Darlehen  auf
Schatzwechsel  der  Freien
Stadt  Danzig
Danziger  Metallgeld....  4  134
Devisen  für  Rechnung  Dritter  374
Sonstige  täglich  fällige  Forderungen ­
  5
Sonstige  Forderungen  mit
Kündigungsfrist  .....

Passiva:
Grundkapital
Reservefonds
Spezialreservefonds  .  .  .  .
Notenumlauf
Sonstige  täglich  fällige  Verbindlichkeiten ­

Verbindlichkeiten  in  fremder
Währung
Sonstige  Passiva

7  500
4  010
7  500
32  961
12  120
379
6

st  Bank  von  Danzig  ist  hier  als  Anhang  zu  den  deutschen  Banken  behandelt ­
  worden,  da  die  Feder  sich  sträubt,  sie  zu  den  „ausländischen"  Notenbanken
  zu  zählen.
            
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