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Am 2. Mai 1935 wurde der Gulden, entsprechend dem Entwertungssatz
des englischen Pfundes, um 42,37 °/ 0 abgewertet. 100 bisherige Gulden
sind — 170 neuen Danziger Gulden, 100 RM — 212 Danziger Gulden.
Aufgabe der Bank von Danzig war es, das wirtschaftliche Wiederaufbau
werk durch eine zweckentsprechende Notenbankpolitik zu unterstützen,
die Danziger Wirtschaft aus dem Zustande der Deflation, die eine natürliche
Begleiterscheinung der Devalvation war, wieder'herauszuführen und eine
Erleichterung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse anzubahnen.
Die Bank darf Noten in Abschnitten von 10, 25 und 100 Gulden und
einem Mehrfachen von 10, 25 und 100 Gulden ausgeben. Der Höchst
betrag der in den Verkehr gebrachten Noten darf aber 100 Gulden aus
den Kopf der in Danzig dauernd ansässigen Bevölkerung nicht übersteigen.
Als Deckung muß die Bank jederzeit m i n d e st e n s 30 % des Noten
umlaufs in Gold und Devisen bereithalten, für den Nest diskontierte, auf
Gulden lautende Warenwechsel, die eine Verfallzeit von höchstens drei
Monaten haben.
Die Staatsaufsicht wird vom Senat geführt und durch einen
Bankkommissar ausgeübt.
VIII. Organisation ber grasten ausländischen Notenbanken
7. Die Zentralnotenbanken ln Österreich, Angarn nab
in ber Tschechoslowakei
Vorbemerkung: Das Notenbankwesen in der früheren
Doppel monarchieÖ st er reich-Ungarn
Im Jahre 1816 wurde die Österreichische Nationalbank als ein
ziges zur Notenausgabe in Österreich-Ungarn berechtigtes Institut gegründet.
1887 wurde sie in die Ö st e r r e i ch i s ch ° u n g a r i s ch e Bank umgewandelt.
Diese war eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 210 Millionen Kronen.
Die L e i t u n g der Bank erfolgte durch den Generalrat. Dieser bestand:
1. aus dem Gouverneur, 2. dem österreichischen und dem ungarischen Vize
gouverneur, 3. den Stellvertretern der Vizegouverneure, und 4. 10 (je 5 öster
reichischen und 5 ungarischen) von der Generalversammlung gewählten Gene
ralräten.
Neben dem Generalrat gab es eine Direktion in Wien und eine in Bu
dapest. Jede Direktion bestand aus dem Vizegouverneur, dessen Stellvertreter