Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV  1.

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diesem  Bericht  wären  zwischen  dem  8.  März  und  10.  September ­
  1799  in  Hamburg  im  ganzen  441  mit  Zucker  oder
Kaffee  beladene  Schiffe  eingelaufen,  wovon  nur  211  aus  Grofsbritannien,
  dagegen  146  aus  den  Vereinigten  Staaten,  der  Best
aus  anderen  Ländern  stammten.  Diese  Abnahme  der  britischen
Schiffe  hätte  veranlafst,  dafs  die  ermäfsigten  englischen  Zuckerausfuhrzölle ­
  und  -prämien  auf  ihren  alten  Stand  gebracht
wurden  ;  doch  wäre  es  zu  spät  geschehen  ;  der  Handel  hätte
bereits  andere  Bahnen  eingeschlagen.  —
3.  Die  Kontinentalsperre.
Der  britische  Kolonialhandel  und  die  britische  Plantagenwirtschaft ­
  hätte  nicht  so  starke  Einbufse  erleiden  können,
wenn  ihnen  nicht  durch  die  Kontinentalsperre  seit  dem  Anfang ­
  des  neuen  Jahrhunderts  der  Absatz  in  Europa  so  erheblich ­
  erschwert  worden  wäre.
Die  Kontinentalsperre  hat  nicht  erst  am  21.  November
1806,  als  Napoleon  das  berühmte  Berliner  Edikt  erliefs,  das
Licht  der  Welt  erblickt;  dann  wäre  sie  für  die  Abolition  zu
spät  gekommen.  Ihr  Ursprung  ist  beträchtlich  älter  und  kann
in  gewissem  Sinne  sogar  bis  auf  Colbert  zurückgeführt  werden
(Kiefselbach,  S.  63,  auch  für  das  folgende).  Sie  ist  begründet
in  dem  wirtschaftlichen  Antagonismus  zwischen  England  und
Frankreich,  wie  er  in  der  französischen  Revolution  und  den
sich  daraus  entwickelnden  Kriegen  zutage  trat.  Unter  der  Regierung ­
  Ludwigs  XVI.  hatten  sich  die  wirtschaftlichen  Gegensätze ­
  zwischen  England  und  Frankreich  unter  dem  Einflufs
des  freihändlerischen  französischen  Grundadels  etwas  gemäfsigt.
Die  Revolution  von  1789,  welche  in  ökonomischer  Hinsicht
den  Sieg  des  französischen  Handels-  und  Industriekapitals
über  den  feudalen  Grundbesitz  bedeutete,  belebte  wieder  den
wirtschaftlichen  Gegensatz  zu  England.  1793  sah  sich  der
Nationalkonvent  genötigt,  auf  das  für  die  französischen  Handelsinteressen ­
  einzig  angemessene  Prohibitivsystem  zurückzugreifen. ­
  Im  Oktober  1796  wurde  das  Verbot  des  französischen ­
  Marktes  für  alle  englischen  Waren,  am  4.  Januar  1798
die  Konfiskation  derselben  beschlossen.  „Mit  diesem  Akte,“
schrieb  damals  das  Direktorium  an  den  Rat  der  Fünfhundert,
„nimmt  der  Krieg  gegen  England  endlich  seinen  rechten  Charakter ­
  an“  (Kiefselbach,  S.  73).  Die  Schutzmafsregeln  erstreckten ­
  sich  unter  anderem  auch  auf  den  französischen
Kolonialhandel.  Allerdings  wurden  sie,  bis  Napoleon  zur  Regierung ­
  kam,  lax  genug  durchgeführt.  Dann  aber  nahm  das
Absperrungssystem  und  der  Ausschlufs  britischer  Kolonialwaren ­
  eine  ernsthaftere  Gestalt  an.  Überall  bildeten  sich
englandfeindliche  Koalitionen,  welche  britischen  Schiffen  die
Landung  oder  das  Löschen  ihrer  Waren  verboten.  Der  nordische ­
  Neutralitätsbund,  welcher  Rufsland,  Dänemark,  Preufsen
            
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