Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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folgte  nur  alle  zwei  Jahre  Gouverneurwechsel.  Die  Not  der  Zeit  erforderte
jedoch  einen  ständigen  Gouverneur.  So  wurde  Montagu  Norman,  der  1919
sein  Amt  antrat,  immer  wiedergewählt.  H  a  r  v  e  y,  ein  aus  der  Beamtenschaft ­
  der  Bank  von  England  hervorgegangener  Direktor,  ist  seit  längerer
Zeit  Deputy  Governor.
Das  Direktorenkollegium  (board  of  äireetors)  besteht  aus  24  Personen,
durchweg  Londoner  G  r  o  ß  k  a  u  f  l  e  u  t  e  n,  die  von  den  in  den  Büchern  der
Bank  eingetragenen  Aktionären  in  der  Generalversammlung  gewählt  werden. ­
  Die  Direktoren  bilden  mit  dem  Gouverneur  und  dem  Vizegouverneur
den  court  (ein  Mittelding  zwischen  unserem  Aufsichtsrat  und  Direktorium). ­
  Drei  von  den  Direktoren  scheiden  alljährlich  aus,  und  zwar  in  der
Regel  die  jüngeren.  Diejenigen  Mitglieder,  die  bereits  den  Posten  des
Governor  bekleidet  haben,  bleiben  dauernd  im  Amt  und  bilden  das
Schatzkomitee  (committee  of  treasury),  das  in  allen  wichtigen  Angelegenheiten ­
  dem  Governor  mit  Rat  zur  Seite  steht.  Die  Direktoren  der
Großbanken  sind  von  der  Zuwahl  in  den  court  ausgeschlossen,  weil  diese
Banken  in  den  Anfängen  der  Bank  von  England  in  scharfer  Konkurrenz
zu  ihr  standen.
1918  wurde  der  Posten  eines  „Comptroller"  geschaffen,  der  dem  eines
Generaldirektors  bei  anderen  Banken  entspricht  und  einheitliche  Führung
in  der  Politik  der  Bank  gewährleisten  soll.  Im  März  1930  wurde  der
bisherige  Chief  Oashier  zum  Comptroller  ernannt.
Die  Generalversammlungen  finden  jährlich  im  März  und
im  September  statt.  Der  Besitz  von  500  £  Anteilen  oder  mehr  gibt  Stimmrecht. ­
  Es  entfällt  aber  auf  jeden  stimmberechtigten  Aktionär  nur  eine
Stimme,  und  die  Aktionäre  haben  recht  wenig  zu  sagen.
Eine  Einflußnahme  des  Staates  auf  die  Geschäftsführung  besteht  nicht.
Die  Bestimmungen  über  die  von  der  Bank  ausgegebenen  Noten  und  ihre
Deckung  sind  durch  parlamentarische  Gesetze  mehrfach  geändert  worden.  Die
Kontrolle  der  Notenemission  wird  durch  die  „Commission  of  stamps  and
taxes“  ausgeübt.  Am  Gewinn  der  Bank  ist  der  Staat  nicht  beteiligt.
e)  Geschäftskreis
Obgleich  die  Bank  mit  Privatkapital  begründet  ist  und  ihre  Direktoren
von  der  Regierung  nicht  ernannt,  ja  nicht  einmal  bestätigt  zu  werden
brauchen,  ist  sie  doch  in  höherem  Maße  als  andere  Zentralnotenbanken
            
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