Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Goldversendung. Im übrigen sind die Geschäfte, die die BIZ. betreiben 
darf, auf eine Depositenbank zugeschnitten. Als gemeinnütziges Institut 
braucht sie sich nicht von Gewinninteressen leiten zu lassen. 
Nicht besitzt die Bank das Recht der Notenausgabe, d. h. die Möglichkeit 
zusätzlicher Kreditschöpfung; sie muß sich vielmehr darauf beschränken, die 
zur Verfügung stehende Kreditmenge umzuleiten. Verboten ist der Bank 
— wohl hauptsächlich auf Drängen Englands, das die Konkurrenz fürchtete 
—, Wechsel zu akzeptieren, Darlehen an Regierungen zu geben, für Re 
gierungen laufende Rechnungen zu eröffnen, beherrschenden Einfluß auf ein 
Unternehmen zu erlangen sllberfremdungsschutz); verboten ist ihr auch, 
Grundstücke, die nicht zur Aufrechterhaltung ihres eigenen Geschäfts 
betriebes notwendig sind, länger zu behalten als nötig ist, um sie vorteil 
haft zu veräußern. Verboten sind schließlich alle Geschäfte, die mit der 
Politik der Zentralbanken der beteiligten Länder 
nicht übereinstimmen. Die Länder haben ein Einspruchsrecht und 
können ihr Einverständnis von Bedingungen abhängig machen. 
Basel ist Sitz der Bank. Das Stammkapital beträgt 500 Millionen 
Schweizer Goldfr. und ist eingeteilt in 200 000 Namensaktien von je 
2500 Schweizer Goldfr. Die Aktien sind mit 25 °/ 0 eingezahlt; der Rest 
kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrates mit je dreimonatiger An 
kündigung in einer oder mehreren Raten eingefordert werden. Die Reser 
ven betragen 22,1 Millionen Goldfr. — 
Die Geschäftsführung liegt, nach englischem Muster, nicht beim 
Vorstand, sondern bei einem Verwaltungsrat, dem die Direktoren als 
lediglich ausführende Beamte unterstellt sind. 
Der Verwaltungsrat, das wichtigste Organ der Bank, setzt sich 
aus 25 Mitgliedern zusammen; 16 gehören den Ländern an, die die Bank 
gegründet haben, 9 den anderen Ländern, die sich an der Zeichnung des 
Stammkapitals beteiligen. Deutschland und Frankreich stellten, satzungs 
mäßig, je 3, Großbritannien, Italien, Belgien, Japan und die Ver- 
einigten Staaten von Amerika je 2 Mitglieder. Auf Grund ihres Amtes 
sind Mitglieder die jeweiligen Notenbank-Präsidenten dieser 7 Länder 
(oder die von diesen ernannten Ersatzmänner), die auch 7 weitere Ver 
treter aus Finanz, Industrie oder Handel berufen. Der Verwaltungsrat 
soll wenigstens 10mal im Jahre zusammenkommen, hiervon mindestens 
4mal in Basel. 
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