Goldversendung. Im übrigen sind die Geschäfte, die die BIZ. betreiben
darf, auf eine Depositenbank zugeschnitten. Als gemeinnütziges Institut
braucht sie sich nicht von Gewinninteressen leiten zu lassen.
Nicht besitzt die Bank das Recht der Notenausgabe, d. h. die Möglichkeit
zusätzlicher Kreditschöpfung; sie muß sich vielmehr darauf beschränken, die
zur Verfügung stehende Kreditmenge umzuleiten. Verboten ist der Bank
— wohl hauptsächlich auf Drängen Englands, das die Konkurrenz fürchtete
—, Wechsel zu akzeptieren, Darlehen an Regierungen zu geben, für Re
gierungen laufende Rechnungen zu eröffnen, beherrschenden Einfluß auf ein
Unternehmen zu erlangen sllberfremdungsschutz); verboten ist ihr auch,
Grundstücke, die nicht zur Aufrechterhaltung ihres eigenen Geschäfts
betriebes notwendig sind, länger zu behalten als nötig ist, um sie vorteil
haft zu veräußern. Verboten sind schließlich alle Geschäfte, die mit der
Politik der Zentralbanken der beteiligten Länder
nicht übereinstimmen. Die Länder haben ein Einspruchsrecht und
können ihr Einverständnis von Bedingungen abhängig machen.
Basel ist Sitz der Bank. Das Stammkapital beträgt 500 Millionen
Schweizer Goldfr. und ist eingeteilt in 200 000 Namensaktien von je
2500 Schweizer Goldfr. Die Aktien sind mit 25 °/ 0 eingezahlt; der Rest
kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrates mit je dreimonatiger An
kündigung in einer oder mehreren Raten eingefordert werden. Die Reser
ven betragen 22,1 Millionen Goldfr. —
Die Geschäftsführung liegt, nach englischem Muster, nicht beim
Vorstand, sondern bei einem Verwaltungsrat, dem die Direktoren als
lediglich ausführende Beamte unterstellt sind.
Der Verwaltungsrat, das wichtigste Organ der Bank, setzt sich
aus 25 Mitgliedern zusammen; 16 gehören den Ländern an, die die Bank
gegründet haben, 9 den anderen Ländern, die sich an der Zeichnung des
Stammkapitals beteiligen. Deutschland und Frankreich stellten, satzungs
mäßig, je 3, Großbritannien, Italien, Belgien, Japan und die Ver-
einigten Staaten von Amerika je 2 Mitglieder. Auf Grund ihres Amtes
sind Mitglieder die jeweiligen Notenbank-Präsidenten dieser 7 Länder
(oder die von diesen ernannten Ersatzmänner), die auch 7 weitere Ver
treter aus Finanz, Industrie oder Handel berufen. Der Verwaltungsrat
soll wenigstens 10mal im Jahre zusammenkommen, hiervon mindestens
4mal in Basel.
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