Full text: Finanzwissenschaft

172 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates. 
licher Interessen, Schutz der tiefer liegenden Territorien gegen 
Wind und Wasser, welche die Humusschichten bedrohen und Stein- 
gerölle hinabführen. Auch der Umstand ist in Betracht zu ziehen, 
daß die Privatwirtschaft oft schwer der Versuchung zu widerstehen 
vermag, die Wälder auszurotten, um die. betreffenden Gründe land- 
wirtschaftlich zu bewirtschaften, was schon dadurch ungünstig wirkt, 
daß dies eine Steigerung der Holzpreise hervorruft; hierdurch 
werden Interesse und Lebensverhältnisse breiter Schichten der Be- 
völkerung dem Interesse einiger geldgieriger Waldbesitzer geopfert. 
Wohl lassen sich die schädlichen Folgen der Privatwirtschaft durch 
gute Forstgesetze abwehren, aber die Staatsaufsicht ist auf diesem 
Gebiete so schwierig und kostspielig und fordert eine solche Ein- 
engung der freien Beweglichkeit der Privatwirtschaften, daß es viel 
einfacher, billiger, nützlicher, zur Vermeidung von Reibungen ge- 
eigneter erscheint, die staatliche Bewirtschaftung einzuführen. Gegen 
den Verkauf der Staatsforste spricht auch der Umstand, daß die 
Festsetzung des Wertes derselben großen Schwierigkeiten begegnet. 
Im allgemeinen muß daher für Erhaltung des Besitzes der Staats- 
forste eingetreten werden, ja, es lassen sich Fälle denken, in welchen 
es sogar wünschenswert erscheint, daß dieselben vermehrt werden. 
8. Statistik. Unter den größeren Staaten verfügt weder 
England noch Frankreich über größeren Grundbesitz. Bedeutender 
ist er in Preußen, wo derselbe dem Staate im Jahre 1911/12 30,2 Mill. 
Mark ergab. In Deutsch-Österreich und Ungarn ist der Grundbesitz 
ziemlich unbedeutend, ebenso das aus demselben stammende HKin- 
kommen. In Rußland war der Grundbesitz in der Vorkriegszeit 
sehr bedeutend, etwa vier Millionen Deßjatinen; mehr als 10 Prozent 
des Staatseinkommens stammte aus dieser Quelle. 
9. Bergwerke. Die zugunsten der staatlichen Forste ange- 
führten Argumente kommen zum Teile auch bei der Frage der 
staatlichen Bergwerke in Betracht. Wenn es aber auch nicht be- 
hauptet werden kann, daß die Bergwerke nicht im Besitz des 
Staates sein dürfen, so kommt hier doch in Betracht, daß die meisten 
Zweige des Montanbetriebes große Kapitalien erfordern, daß die 
Ergebnisse außerordentliche Schwankungen aufweisen, weshalb die- 
selben finanziell wenig ins Gewicht fallen, daß in manchen Zweigen 
der spekulative und kaufmännische Geist eine größere Rolle spielt, 
was daher gleichfalls für den Privatbetrieb spricht, während dessen 
Nachteile durch gute Gesetze und Verwaltung ferngehalten werden 
können. Beim Verkauf der staatlichen Bergwerke macht sich in 
noch höherem Maße der Umstand geltend, der bei den Staatsforsten 
berührt wurde, daß sich deren Verkehrswert außerordentlich schwer
	        
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