Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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ständige  Spezialbörsen  für  Baumwolle,  Petroleum,  Steinkohle,  Eisen,  Metalle,
Leder  usw.  bestehen.
Da  bei  dem  Handel  in  Waren,  im  Gegensatz  zu  dem  Handel  in  Wertpapieren, ­
  nicht  jede  Menge  von  der  gleichen  Beschaffenheit  ist,  eine  Sorte
nicht  durch  eine  andere  ersetzt  werden  kann,  ja  selbst  bei  der  gleichen  Sorte
erhebliche  Unterschiede  bestehen,  so  wird  nach  Probe  oder  Muster  verkauft,
und  bei  der  Preisnotierung  wird  auch  die  Herkunft  (Provenienz)  und
Qualität  der  Waren  angegeben.  Durch  die  Börsenvorstände  wird  entweder ­
  ein  für  allemal  oder  in  bestimmten  Zeiträumen  (meist  nach  Ausfall
der  Ernte)  festgesetzt,  von  welcher  Beschaffenheit  die  zu  liefernde  Ware
sein  muß.
So  bedeutet  z.  B.  beim  Kaffee-Terminhandel  in  Hamburg  und  Havre  „8antos ­
  good  average",  daß  von  der  Ware  2 /e  aus  „superior“,  3 /s  aus  „good“  und
Vg  aus  „regulär"  Santos-Kaffee  bestehen  muß.  Was  unter  superior,  good  und
regulär  zu  verstehen  ist,  wird  jedes  Jahr  nach  der  Kaffee-Ernte  von  neuem
festgesetzt.
Bezüglich  des  Erfüllungsortes,  d.  h.  der  Art  und  Weise,  wie
die  Lieferung  zu  erfolgen  hat,  unterscheidet  man  bei  den  Preisnotierungen:
a)  Preis  ab  Magazin  oder  Lagerhaus;
b)  Preis  frei  an  Bord  (englisch  fob,  Abkürzung  für  free  on  board).
Der  Verkäufer  liefert  das  Handelsgut  nur  frei  in  den  Dampfer  —
der  Käufer  hat  also  für  Fracht  und  Versicherung  selbst  zu  sorgen;
a)  Preis  es  (Last  and  Freight)  und  Preis  cif  (Cost,  Insurance  and
Freight).  Der  Verkäufer  trägt  die  Kosten  für  den  Transport  bis
zum  Bestimmungshafen,  bei  cif  noch  außerdem  Seeversicherung;  in
deutschen  Verträgen  sagt  man  dafür:  „einschließlich  Fracht  und
Versicherung";
d)  Preis  ex  quay  oder  ex  warehouse  des  e  u  r  o  p  ä  i  s  ch  e  n  P  l  a  tz  e  sst.
Der  Preis  versteht  sich  nach  den  Usancen  des  betreffenden  Ortes.
i)  Diese  Handelsausdrücke  haben  nun  in  den  einzelnen  Ländern  vielfach  trotz
des  gleichen  Wortlauts  der  Abkürzung  verschiedene  Bedeutung.  Die  Schiedsgerichte ­
  in  den  großen  Häfen  müssen  dauernd  Streitfälle  schlichten,  die
aus  der  verschiedenen  Auslegung  dieser  Formeln  entstanden  sind.
„Fob"  ohne  den  Zusatz  „vessel"  (Schiff)  bedeutet  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  soviel  wie  bei  uns  „Lieferung  frei  Waggon".  Ist  z.  B.  der  Vertrag ­
  nach  der  amerikanischen  Formel  „kob  vessel",  die  der  Formel  „kob"
entspricht,  abgeschlossen,  so  hat  der  Verkäufer  folgende  Verpflichtungen:  1.  Er
            
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