410
stimmten Preise einzudecken, die Waren aber so liefern zu lassen, wie
sie gebraucht werden.
4. Geschäfte in Ware auf Lieferung, das Termingeschäft.
Die Ware ist zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines be
stimmten Zeitraums zu liefern bzw. abzunehmen. Es wird — dies war
wenigstens die Idee, die dem Termingeschäft in Produkten zugrunde lag —
Ware verkauft, deren Eintreffen usw. innerhalb einer bestimmten Zeit
erwartet wird. Die Lieferungskäufe können spekulativer Natur sein,
brauchen es aber nicht. Die Annahme der Ware hat nach „Ankündigung"
(„Andienung") des Verkäufers zu geschehen. Sie erfolgt in der Regel mit
tels Einschreibebriefes und muß enthalten: die Menge, den Tag, für
den zur Übernahme gekündigt wird, den Kaufpreis, den Ort der Übergabe
und das Datum der Übergabe.
Der Warenterminhandcl ist die charakteristische Form des Welthandels,
aus dessen Bedürfnissen er entstanden ist. Nur für Waren und Güter,
die in großen Mengen vorhanden sind, kommt er in Betracht. Im Gegen
satz zum Termingeschäft an den Effektenbörsen werden an den Waren-
börsen Abschlüsse auf eine Anzahl von Monaten (6, 7 und mehr) borge-
nommen und dementsprechend verschiedene Preise notiert. Der Zeithandel
in Waren kennt keine Lieferungs tage, sondern nur ganze Lieferungs-
monate, innerhalb deren nach Verkäufers Wahl jederzeit angedient
werden kann. Die Andienung ist stets begleitet von einer Bescheinigung
über die Lieferbarkeit, während beim Effektenhandel die Prüfung der
Effekten auf Lieferbarkeit durch Beauftragte der Börse nur einen seltenen
Ausnahmefall bildet.
Auch im Warenhandel kommen Prämiengeschäfte — auf sie wird bei
Besprechung der Zeitgeschäfte an der Effektenbörse noch näher eingegangen
werden — öfter vor. Wer z. B. Zucker auf Vorprämie kauft, hat das
Recht, am ersten Tage des Lieferungsmonats bis mittags 12 Uhr sich
dem Verkäufer der Prämie (dem Stillhalter) gegenüber zu erklären, ob
er, auf Basis des beim Abschlüsse vereinbarten Kurses, die vereinbarte
Menge abnehmen, oder ob er vom Geschäft zurücktreten will. Betrachten
wir dies an einem Beispiel:
A kauft am 25. März 3000 Sack Zucker „Oktober/Dezember Vorprämie"
und zahlt dafür 2 RM Prämie für den Zentner auf Basis des Kurses
vom Kauftage (24 RM). Diese 2 RM für den Zentner verliert er