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unter allen Umständen. Dies ist aber auch sein einziges Risiko. Da
gegen hat er die Möglichkeit, von setzt ab bis zum 1. Oktober resp. bss
1. November resp. 1. Dezember alle die Gewinnmöglichkeiten auszunutzen,
die eine Hausse für ihn mit sich bringt. Ein Gewinn entsteht für ihn aller
dings erst bei Preisen, die über 26 RM liegen. Geht der Preis für Zucker
über 26 NM hinaus, so ist der Prämienkäufer jederzeit in der Lage, gegen
seine lausende Prämie Verkäufe vorzunehmen und dann die weitere Ent-
Wicklung des Marktes abzuwarten. Fällt im Laufe der Zeit noch vor dem
Erklärungstage der Zucker wieder unter den Basis-Preis der Prämie, so
wird der Käufer selbstverständlich den Zucker nicht abnehmen, er wird dann
vielmehr seinen vorverkauften Zucker im offenen Markt vorteilhafter
zurückdecken. Gehen aber die Preise nicht in die Höhe, sondern fallen sie,
so hat der Prämienkäufer zwar den Verlust der Prämie zu beklagen, erhält
dafür aber die Möglichkeit, seinen Bedarf an Ware zu niedrigeren Preisen
einzudecken.
Durch die Börsenreform vom März 1933 wird den 6 Vertretern
der Landwirtschaft ein größerer Einfluß gewährt. Sie sind nun
mehr vollberechtigte Mitglieder des gesamten Börsenvorstandes, während sie
bisher nur in Angelegenheiten des Produktenhandels hinzugezogen wurden.
Die Warenbörsen in Deutschland haben sehr an Bedeutung
verloren, da ihnen die Preisbildung im Umsatz landwirtschaftlicher
Produkte genommen ist und fürlebensnotwendigeRohstoffe
gemäß der Ausführungsverordnung zum Vierjahresplan F e st p r e i s e
vorgeschrieben sind.
M. Organisation der Börse
Die ältesten Börsen in den Niederlanden waren Zusammenkünfte von
Kaufleuten, welche von nah und fern kamen, um Waren zu verkaufen
oder zu kaufen. Später wurden unter Vermeidung der zeitraubenden, kost-
spieligen und häufig auch gefahrvollen Reisen die Kauf- und Verkaufs-
vntrüge brieflich erteilt. Der Käufer trat nicht mehr dem Verkäufer-
direkt gegenüber. Eine neue Erwerbsklasse, der Stand der b e r u fs m ä ß i-
gen Börsenhändler, war entstanden. „Nicht weil das Gesetz", sagt
Max Weber, „diese berufsmäßigen Börsenhändler privilegierte, sondern
deshalb haben sie eine monopolartige Stellung, weil jeder andere, auch
wenn er sich auf die Börse begibt und man ihn am Verkehr teilnehmen