Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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unter  allen  Umständen.  Dies  ist  aber  auch  sein  einziges  Risiko.  Dagegen ­
  hat  er  die  Möglichkeit,  von  setzt  ab  bis  zum  1.  Oktober  resp.  bss
1.  November  resp.  1.  Dezember  alle  die  Gewinnmöglichkeiten  auszunutzen,
die  eine  Hausse  für  ihn  mit  sich  bringt.  Ein  Gewinn  entsteht  für  ihn  allerdings ­
  erst  bei  Preisen,  die  über  26  RM  liegen.  Geht  der  Preis  für  Zucker
über  26  NM  hinaus,  so  ist  der  Prämienkäufer  jederzeit  in  der  Lage,  gegen
seine  lausende  Prämie  Verkäufe  vorzunehmen  und  dann  die  weitere  Ent-Wicklung
  des  Marktes  abzuwarten.  Fällt  im  Laufe  der  Zeit  noch  vor  dem
Erklärungstage  der  Zucker  wieder  unter  den  Basis-Preis  der  Prämie,  so
wird  der  Käufer  selbstverständlich  den  Zucker  nicht  abnehmen,  er  wird  dann
vielmehr  seinen  vorverkauften  Zucker  im  offenen  Markt  vorteilhafter
zurückdecken.  Gehen  aber  die  Preise  nicht  in  die  Höhe,  sondern  fallen  sie,
so  hat  der  Prämienkäufer  zwar  den  Verlust  der  Prämie  zu  beklagen,  erhält
dafür  aber  die  Möglichkeit,  seinen  Bedarf  an  Ware  zu  niedrigeren  Preisen
einzudecken.
Durch  die  Börsenreform  vom  März  1933  wird  den  6  Vertretern
der  Landwirtschaft  ein  größerer  Einfluß  gewährt.  Sie  sind  nunmehr ­
  vollberechtigte  Mitglieder  des  gesamten  Börsenvorstandes,  während  sie
bisher  nur  in  Angelegenheiten  des  Produktenhandels  hinzugezogen  wurden.
Die  Warenbörsen  in  Deutschland  haben  sehr  an  Bedeutung
verloren,  da  ihnen  die  Preisbildung  im  Umsatz  landwirtschaftlicher
Produkte  genommen  ist  und  fürlebensnotwendigeRohstoffe
gemäß  der  Ausführungsverordnung  zum  Vierjahresplan  F  e  st  p  r  e  i  s  e
vorgeschrieben  sind.

M.  Organisation  der  Börse
Die  ältesten  Börsen  in  den  Niederlanden  waren  Zusammenkünfte  von
Kaufleuten,  welche  von  nah  und  fern  kamen,  um  Waren  zu  verkaufen
oder  zu  kaufen.  Später  wurden  unter  Vermeidung  der  zeitraubenden,  kostspieligen
  und  häufig  auch  gefahrvollen  Reisen  die  Kauf-  und  Verkaufsvntrüge
  brieflich  erteilt.  Der  Käufer  trat  nicht  mehr  dem  Verkäuferdirekt
  gegenüber.  Eine  neue  Erwerbsklasse,  der  Stand  der  b  e  r  u  fs  m  ä  ß  igen
  Börsenhändler,  war  entstanden.  „Nicht  weil  das  Gesetz",  sagt
Max  Weber,  „diese  berufsmäßigen  Börsenhändler  privilegierte,  sondern
deshalb  haben  sie  eine  monopolartige  Stellung,  weil  jeder  andere,  auch
wenn  er  sich  auf  die  Börse  begibt  und  man  ihn  am  Verkehr  teilnehmen
            
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