Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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V. Genußscheine: für jede angefangene Million 400 RM; für nicht 
auf einen Betrag gestellte Genutzscheine werden Va 0 /oo vom Einführungs 
kurs berechnet. Mindestgebühr: 400 RM. 
Im Falle gleichzeitiger Einführung mehrerer Gattungen von 
Wertpapieren, für die verschiedene Kursnotierungen stattfinden, wird die Ge 
bühr für jede Gattung besonders berechnet. 
Bei Wertpapieren, die nur auf ausländische Währung lauten, ist für die Um 
rechnung der fremden Währung in deutsche Währung der in der Bekanntmachung 
des Bundesrats vom 21. Nov. 1912 festgesetzte Kurs, in Ermangelung eines 
solchen der von der Zulassungsstelle festgesetzte Kurs, maßgebend. 
Frankfurt a. M. J ) ist der zweitgrößte Wertpapiermarkt in Deutschland. 
Früher erhielt die Frankfurter Börse ihre eigene Note durch das 
internationale Geschäft in Wertpapieren; insbesondere wurden 
auch zahlreiche amerikanische Werte hier gehandelt. Nach Beschlagnahme 
ausländischer Effekten und infolge des Notierungsverbotes hat der Han 
del in Auslandswerten aufgehört. Geblieben aber ist in Frankfurt 
der Handel in Spezialwerten der entwickelten Industrien des eigenen 
Platzes und von Südwestdeutschland, die z. T. nur in Frankfurt gehan 
delt werden. Täglich finden zwei Börsenversammlungen statt: die Mit 
tagsbörse von 12 1 / 4 —14 (Sonnabends von llVa—13) und die 
Abendbörse (mit Ausnahme der Sonnabende) von l? 1 ^—18. Die 
Abendbörse, die hervorgegangen war aus den Abendversammlungen der 
-'Effekten-Sozietät", eines „Privatklubs" zum Zwecke des Börsenhandels, 
bildet die offizielle Fortsetzung der Mittagsbörse. Die an der Abend 
börse abgeschlossenen Geschäfte werden so erfüllt, als ob sie am nächsten 
Börsentage abgeschlossen wären. 
In der Mitte des Börsensaales befindet sich eine große Schranke, in 
bie sich die Kursmakler zwecks Feststellung der Kurse begeben, nachdem 
sie die Aufträge, die ihnen auf Zetteln (rosafarben für den Handel zum 
Einheitskurs, weiß für den zu variablen Kursen) schriftlich erteilt sind, in 
dem an den Börsensaal anstoßenden Saal der Maklerkammer entgegen 
genommen haben. Während des Kursmachens werden von den Maklern 
voch mündliche Aufträge entgegengenommen. Die Kursmakler sind nicht in 
Gruppen eingeteilt, sondern handeln jeder für sich in den ihnen zugewiesenen 
Papieren. 
*) Schrifttum: Otto Wormser, Die Frankfurter Börse, Tübingen 
1919.
	        
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