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V. Genußscheine: für jede angefangene Million 400 RM; für nicht
auf einen Betrag gestellte Genutzscheine werden Va 0 /oo vom Einführungs
kurs berechnet. Mindestgebühr: 400 RM.
Im Falle gleichzeitiger Einführung mehrerer Gattungen von
Wertpapieren, für die verschiedene Kursnotierungen stattfinden, wird die Ge
bühr für jede Gattung besonders berechnet.
Bei Wertpapieren, die nur auf ausländische Währung lauten, ist für die Um
rechnung der fremden Währung in deutsche Währung der in der Bekanntmachung
des Bundesrats vom 21. Nov. 1912 festgesetzte Kurs, in Ermangelung eines
solchen der von der Zulassungsstelle festgesetzte Kurs, maßgebend.
Frankfurt a. M. J ) ist der zweitgrößte Wertpapiermarkt in Deutschland.
Früher erhielt die Frankfurter Börse ihre eigene Note durch das
internationale Geschäft in Wertpapieren; insbesondere wurden
auch zahlreiche amerikanische Werte hier gehandelt. Nach Beschlagnahme
ausländischer Effekten und infolge des Notierungsverbotes hat der Han
del in Auslandswerten aufgehört. Geblieben aber ist in Frankfurt
der Handel in Spezialwerten der entwickelten Industrien des eigenen
Platzes und von Südwestdeutschland, die z. T. nur in Frankfurt gehan
delt werden. Täglich finden zwei Börsenversammlungen statt: die Mit
tagsbörse von 12 1 / 4 —14 (Sonnabends von llVa—13) und die
Abendbörse (mit Ausnahme der Sonnabende) von l? 1 ^—18. Die
Abendbörse, die hervorgegangen war aus den Abendversammlungen der
-'Effekten-Sozietät", eines „Privatklubs" zum Zwecke des Börsenhandels,
bildet die offizielle Fortsetzung der Mittagsbörse. Die an der Abend
börse abgeschlossenen Geschäfte werden so erfüllt, als ob sie am nächsten
Börsentage abgeschlossen wären.
In der Mitte des Börsensaales befindet sich eine große Schranke, in
bie sich die Kursmakler zwecks Feststellung der Kurse begeben, nachdem
sie die Aufträge, die ihnen auf Zetteln (rosafarben für den Handel zum
Einheitskurs, weiß für den zu variablen Kursen) schriftlich erteilt sind, in
dem an den Börsensaal anstoßenden Saal der Maklerkammer entgegen
genommen haben. Während des Kursmachens werden von den Maklern
voch mündliche Aufträge entgegengenommen. Die Kursmakler sind nicht in
Gruppen eingeteilt, sondern handeln jeder für sich in den ihnen zugewiesenen
Papieren.
*) Schrifttum: Otto Wormser, Die Frankfurter Börse, Tübingen
1919.