Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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V.  Genußscheine:  für  jede  angefangene  Million  400  RM;  für  nicht
auf  einen  Betrag  gestellte  Genutzscheine  werden  Va 0 /oo  vom  Einführungskurs ­
  berechnet.  Mindestgebühr:  400  RM.
Im  Falle  gleichzeitiger  Einführung  mehrerer  Gattungen  von
Wertpapieren,  für  die  verschiedene  Kursnotierungen  stattfinden,  wird  die  Gebühr ­
  für  jede  Gattung  besonders  berechnet.
Bei  Wertpapieren,  die  nur  auf  ausländische  Währung  lauten,  ist  für  die  Umrechnung ­
  der  fremden  Währung  in  deutsche  Währung  der  in  der  Bekanntmachung
des  Bundesrats  vom  21.  Nov.  1912  festgesetzte  Kurs,  in  Ermangelung  eines
solchen  der  von  der  Zulassungsstelle  festgesetzte  Kurs,  maßgebend.
Frankfurt  a.  M.  J )  ist  der  zweitgrößte  Wertpapiermarkt  in  Deutschland.
Früher  erhielt  die  Frankfurter  Börse  ihre  eigene  Note  durch  das
internationale  Geschäft  in  Wertpapieren;  insbesondere  wurden
auch  zahlreiche  amerikanische  Werte  hier  gehandelt.  Nach  Beschlagnahme
ausländischer  Effekten  und  infolge  des  Notierungsverbotes  hat  der  Handel ­
  in  Auslandswerten  aufgehört.  Geblieben  aber  ist  in  Frankfurt
der  Handel  in  Spezialwerten  der  entwickelten  Industrien  des  eigenen
Platzes  und  von  Südwestdeutschland,  die  z.  T.  nur  in  Frankfurt  gehandelt ­
  werden.  Täglich  finden  zwei  Börsenversammlungen  statt:  die  Mittagsbörse ­
  von  12 1 / 4 —14  (Sonnabends  von  llVa—13)  und  die
Abendbörse  (mit  Ausnahme  der  Sonnabende)  von  l? 1 ^—18.  Die
Abendbörse,  die  hervorgegangen  war  aus  den  Abendversammlungen  der
-'Effekten-Sozietät",  eines  „Privatklubs"  zum  Zwecke  des  Börsenhandels,
bildet  die  offizielle  Fortsetzung  der  Mittagsbörse.  Die  an  der  Abendbörse ­
  abgeschlossenen  Geschäfte  werden  so  erfüllt,  als  ob  sie  am  nächsten
Börsentage  abgeschlossen  wären.
In  der  Mitte  des  Börsensaales  befindet  sich  eine  große  Schranke,  in
bie  sich  die  Kursmakler  zwecks  Feststellung  der  Kurse  begeben,  nachdem
sie  die  Aufträge,  die  ihnen  auf  Zetteln  (rosafarben  für  den  Handel  zum
Einheitskurs,  weiß  für  den  zu  variablen  Kursen)  schriftlich  erteilt  sind,  in
dem  an  den  Börsensaal  anstoßenden  Saal  der  Maklerkammer  entgegengenommen ­
  haben.  Während  des  Kursmachens  werden  von  den  Maklern
voch  mündliche  Aufträge  entgegengenommen.  Die  Kursmakler  sind  nicht  in
Gruppen  eingeteilt,  sondern  handeln  jeder  für  sich  in  den  ihnen  zugewiesenen
Papieren.
*)  Schrifttum:  Otto  Wormser,  Die  Frankfurter  Börse,  Tübingen
1919.
            
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