Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Schädlichkeit  für  Viehzucht,  Gewerbe.

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besonders  die  Temperatur  des  Wassers  zu  beachten  ist;  denn  im  allgemeinen
nimmt  die  Schädlichkeit  eines  Stoffes  mit  der  Temperatur  eines  Wassers  zu.
Bezüglich  der  bisherigen  Beobachtungen  über  die  Schädlichkeit  einzelner
Schmutzwässer  für  Fische  vergl.  des  Yerf.s  „Verunreinigung  der  Gewässer,  deren
schädliche  Folgen  usw.“.  Berlin  bei  Julius  Springer,  2.  Aufl.  1899.
2.  Schädlichkeit  für  die  Viehzucht.  Was  die  Schädlichkeit  eines  verunreinigten
Bachwassers  für  das  Vieh  anbelangt,  so  gelten  im  allgemeinen  dieselben  Bedingungen,
welche  für  den  Menschen  maßgebend  sind.
Zwar  sind  die  landwirtschaftlichen  Nutztiere  nicht  so  empfindlich  wie  der
Mensch  und  vertragen  dieselben  vorübergehend  bei  vereinzelter  Aufnahme  ein  unreines, ­
  sogar  schwach  fauliges  Wasser,  dessen  einmaliger  Genuß  bei  dem  Menschen
schon  schwerwiegende  Folgen  haben  würde;  indessen  ist  auf  die  Dauer  für  die  landwirtschaftlichen ­
  Nutztiere  dasselbe  reine  Wasser  notwendig  wie  für  den  Menschen.
Dieses  gilt  besonders  für  Milchvieh,  dessen  Milch  durch  den  Genuß  eines  unreinen
Wassers  —  wenn  auch  nur  durch  Aufnahme  von  Infektionskeimen  von  außen  aus
der  durch  das  Wasser  verunreinigten  Luft  —  leicht  eine  fehlerhafte  Beschaffenheit
annehmen,  für  trächtiges  Vieh,  bei  dem  der  Genuß  von  einem  mit  fauligen  Stoffen
und  abführenden  Salzen  (Chloriden,  Sulfaten,  Nitraten  in  größerer  Menge)  verunreinigtem ­
  Wasser  leicht  Abortus  verursachen,  für  Pferde,  wo  schlechtes  Wasser
Störungen  der  Darmtätigkeit  und  damit  Kolikanfälle  hervorrufen  kann.
Direkt  giftige  oder  nach  allmählicher  Anhäufung  im  Organismus  giftig
wirkende  Bestandteile  (wie  Blei)  können  in  einem  etwa  verendeten  Tier  wie  üblich
nachgewiesen  werden.  Dasselbe  ist  der  Fall,  wenn  die  Tiere  Futter  (Heu)  verzehrt ­
  haben,  welches  unter  dem  Einfluß  eines  verunreinigten  Wassers  gewachsen
ist,  z.  B.  unter  dem  Einfluß  eines  mit  Zinksulfat,  Blei-  oder  Kupferverbindungen  usw.
gewachsenen  Futters.  Man  findet  dann  diese  Bestandteile  in  abnormer  Menge  im
Kot  oder  bei  einem  verendeten  Tier  in  den  Futterresten  des  Magen-  und  Darminhaltes, ­
  unter  Umständen  auch  im  Harn.
Denn  außer  der  direkten  schädlichen  Wirkung  der  verunreinigenden  Bestandteile ­
  im  aufgelösten  Zustande  beim  Genuß  des  Wassers  ist  in  Betracht  zu  ziehen,
ob  die  Tiere  auch  Futter  verzehrt  haben,  welches  diese  Bestandteile,  sei  es  mechanisch ­
  anhängend  oder  im  assimilierten  Zustande,  enthält.
Lösliche  Zink-,  Kupfer-  oder  Bleisalze,  arsenigsaure  Verbindungen  usw.  werden
z.  B.  mehr  oder  minder  von  den  Pflanzen  aufgenommen  und  erzeugen  ebenso  wie
freie  Mineralsäuren,  Eisenvitriol,  ein  sog.  saures  oder  abnormes  Futter,  in
welchem  das  natürliche  Verhältnis  von  Basen  zu  Säuren  gestört  ist,  und  welches
ebenso  wie  ein  unter  dem  Einfluß  von  Hüttenrauch  gewachsenes  Putter  eine
fehlerhafte  Veränderung  des  Blutes,  eigentümliche  Knochenerkrankungen,  eine  Verminderung ­
  des  Milohertrages  und  allgemeine  Abmagerung  usw.  usw.  bewirken  kann
(vergi.  auch  unter  „Nachweis  von  Hüttenrauchbeschädigungen“).
Zur  Entscheidung  der  Frage  der  Schädlichkeit  eines  verunreinigten  Bachwassers ­
  für  das  Vieh  wird  man  schwerlich  wegen  der  Kostspieligkeit  Versuche  an
einem  sonst  gesunden  Tiere  anstellen  können,  aber  es  kann  als  Kegel  gelten,  daß
alle  Bestandteile  eines  Abwassers,  welche  entweder  an  sich  fremdartig  und  abnorm
sind,  oder  welche  die  gewöhnliche  natürliche  Beschaffenheit  eines  Wassers  verändern ­
  oder  ein  unter  ihrem  Einfluß  gewachsenes  abnormes  Futter  erzeugen,  für
Zwecke  der  Viehhaltung  unzulässig  sind.
3.  Schädlichkeit  für  gewerbliche  Zwecke.  Auch  hier  kann  im  allgemeinen
als  Kegel  gelten,  daß  alle  Bestandteile,  welche  ein  Bach-  oder  Flußwasser  durch
            
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