Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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barten Börsenplätzen, an denen die Verhältnisse bekannt sind, gehandelt; 
daher die Bezeichnung Lokalpapiere. 
c) Pfandbriefe und Kommunalobligationen 
Langfristiger Kredit an Haus- und Grundbesitzer wird hauptsächlich 
durch private Hypothekenbanken und durch öffentlich-rechtliche Boden 
kreditinstitute gewährt. Die Mittel hierzu verschaffen sich diese Institute 
durch Ausgabe von Pfandbriefen. 
Von den Instituten des öffentlichen Rechts, die Realkredit gewähren, 
kommen hauptsächlich in Betracht: die L a n d s ch a f t e n und die Stadt- 
schaften ss. S. 358f.). 
Hypothekenbankpfandbriefe sind Schuldverschreibungen der 
Hypothekenbanken, die durch Hypotheken im mindestens gleichen Betrage 
und mit mindestens gleicher Verzinsung gesichert sind ss. S. 208 ff.). Die 
Hypothekenbanken geben Goldpfandbriefe aus, d. h. bei Zahlung 
der Zinsen und bei Rückzahlung des Kapitals wird der Goldpreis eines 
bestimmten Stichtages Z zugrunde gelegt. 
Im Gegensatz zu anderen deutschen Ländern ist in Preußen den Hypotheken 
pfandbriefen die Mündelsicherheit nicht zugesprochen worden. Da die 
Hypothekenbanken in der Regel als Käufer für ihre eigenen Pfandbriefe auf- 
die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder 
die Forderungen von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichs' 
rates zur Anlegung von Mündelgeld geeignet erklärt sind; 
5. bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von 
der zuständigen Behörde des Bundesstaates, in welchem sie ihren Sitz hab 
zur Anlegung von Mündelgeldern für geeignet erklärt ist. 
Mündelsicher sind außerdem alle festverzinslichen Werte, die von der 
Reichsregierung für mündelsicher erklärt worden sind. 
Es gibt eine Anzahl Wertpapiere, die etwa gleiche 
Sicherheit bieten, ohne daß sie als mündelsicher erklärt 
sind. 
i) Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Deutschen Reichs' 
anzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in deutsche 
Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung 
London auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage, der für die 
Berechnung des Kapital- und Zinsbetrages maßgebend ist. Ergibt sich aus dieser 
Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 
2820 RM und nicht weniger als 2760 RM, so ist für jede geschuldete Goldmar 
eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.
	        
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