nehmen nur diejenigen Lose teil, deren Serien vorher gezogen worden
sind. Jedes Los muß mindestens mit seinem Nominalbeträge
snicht zu verwechseln mit seinem Kurswert) herauskommen.
Lose und Prämienanleihen, deren Seriennummern gezogen worden sind
sS e r i e n l o s e), gelangen bis zu der Ziehung, die über den ihnen zu-
fallenden Gewinn entscheidet, mehrfach in den Handel.
Die deutschen Losanleihen sind (durch die Inflation) verschwunden. Das
Reichsgesetz vom 8. Juli 1871 betreffend „Jnhaberpapiere mit Prämien" be-
stimmt, daß neue Lotterieanleihen nur auf Grund eines Reichsgesetzes und nur
zum Zwecke einer Anleihe des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaates aus
gegeben, ferner daß von ausländischen Losen nur diejenigen Stücke gehan-
delt werden dürfen, die vor dem 1. Mai 1871 emittiert und bis zum 15. Juli
1871 mit dem deutschen Reichsstempel versehen sind.
Nach dem Kriege schritten einige Länder wieder zur Neuausgabe von
Losanleihcn. In Deutschland wurde die aus Altbesitz (vor dem
1. Juli 1920 erworben) hervorgegangene Ablösungsanleihe mit
Alislosuugsrechten verbunden (s. S. 434) und gewann bannt den
Charakter einer Lotterieanleihe. Die im Juni und Dezember stattfindenden
Verlosungen zum fünffachen Nennbetrag plus 4 1 / 2 °/ 0 Zinsen seit 1. Januar
1926 erstrecken sich bis 1955.
Die Anhäufung von Zinseinnahmen in einem Jahre kann für den Steuer
pflichtigen Nachteile haben; § 34 des Einkommensteuergesetzes mildert sie, indem
die bei Einlösung von Auslosungsrechten bezogenen Zinsen als „außerordentliche
Einkünfte" auf Antrag mit einem niedrigeren Satz (10, bei Ledigen 15 v. H.)
besteuert werden.
Die im Verhältnis zum Auslosuugswert hohen Kurse der ausländischen
Lospapiere hatten vielfach zur Fälschung des deutschen Stempels geführt.
Im Interesse gutgläubiger Besitzer erfolgte daher 1908 eine Verfügung
des Reichskanzlers, wonach an deutschen Börsen nur die mit einem Kon-
trollstempel versehenen Lose lieferbar sind. Da aber auch der Kontroll-
stempel gefälscht worden ist, müssen nunmehr die Nummern der Lose im
amtlichen „Verzeichnis der mit dem Kontrollstempel versehenen auslän
dischen Jnhaberpapiere mit Prämien" enthalten sein.
Bei einigen Losanleihen finden Prämien- und Amorti-
sationsziehungen statt. In diesem Falle nehmen die bereits zur
Rückzahlung gezogenen Lose noch bis zum Schluß sämtlicher Ziehungen