Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

nehmen nur diejenigen Lose teil, deren Serien vorher gezogen worden 
sind. Jedes Los muß mindestens mit seinem Nominalbeträge 
snicht zu verwechseln mit seinem Kurswert) herauskommen. 
Lose und Prämienanleihen, deren Seriennummern gezogen worden sind 
sS e r i e n l o s e), gelangen bis zu der Ziehung, die über den ihnen zu- 
fallenden Gewinn entscheidet, mehrfach in den Handel. 
Die deutschen Losanleihen sind (durch die Inflation) verschwunden. Das 
Reichsgesetz vom 8. Juli 1871 betreffend „Jnhaberpapiere mit Prämien" be- 
stimmt, daß neue Lotterieanleihen nur auf Grund eines Reichsgesetzes und nur 
zum Zwecke einer Anleihe des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaates aus 
gegeben, ferner daß von ausländischen Losen nur diejenigen Stücke gehan- 
delt werden dürfen, die vor dem 1. Mai 1871 emittiert und bis zum 15. Juli 
1871 mit dem deutschen Reichsstempel versehen sind. 
Nach dem Kriege schritten einige Länder wieder zur Neuausgabe von 
Losanleihcn. In Deutschland wurde die aus Altbesitz (vor dem 
1. Juli 1920 erworben) hervorgegangene Ablösungsanleihe mit 
Alislosuugsrechten verbunden (s. S. 434) und gewann bannt den 
Charakter einer Lotterieanleihe. Die im Juni und Dezember stattfindenden 
Verlosungen zum fünffachen Nennbetrag plus 4 1 / 2 °/ 0 Zinsen seit 1. Januar 
1926 erstrecken sich bis 1955. 
Die Anhäufung von Zinseinnahmen in einem Jahre kann für den Steuer 
pflichtigen Nachteile haben; § 34 des Einkommensteuergesetzes mildert sie, indem 
die bei Einlösung von Auslosungsrechten bezogenen Zinsen als „außerordentliche 
Einkünfte" auf Antrag mit einem niedrigeren Satz (10, bei Ledigen 15 v. H.) 
besteuert werden. 
Die im Verhältnis zum Auslosuugswert hohen Kurse der ausländischen 
Lospapiere hatten vielfach zur Fälschung des deutschen Stempels geführt. 
Im Interesse gutgläubiger Besitzer erfolgte daher 1908 eine Verfügung 
des Reichskanzlers, wonach an deutschen Börsen nur die mit einem Kon- 
trollstempel versehenen Lose lieferbar sind. Da aber auch der Kontroll- 
stempel gefälscht worden ist, müssen nunmehr die Nummern der Lose im 
amtlichen „Verzeichnis der mit dem Kontrollstempel versehenen auslän 
dischen Jnhaberpapiere mit Prämien" enthalten sein. 
Bei einigen Losanleihen finden Prämien- und Amorti- 
sationsziehungen statt. In diesem Falle nehmen die bereits zur 
Rückzahlung gezogenen Lose noch bis zum Schluß sämtlicher Ziehungen
	        
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