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an den Prämienverlosungen teil. Bei der großen Anzahl der mitspielen
den Lose sind die Gewinnmöglichkeiten naturgemäß nur sehr gering.
3. Aktien i)
a) D i e Aktie als Finanzie rungsin st ru me n t
Der Ursprung der Aktiengesellschaften ist in Oberitalien zu suchen; ein Zu
sammenhang mit den italienischen M o n t i und der alten Recdereigesell-
schaft steht nach neueren Forschungen außer Frage. Der moderne Akticn-
handel begann im Anfang des 17. Jahrhunderts, nach Begründung der
Ostindischen Handels-Kompagnie [1602] * 2 ). Lange Zeit nur auf Amsterdam
beschränkt, dehnte sich der Handel auf die neuen Verkehrszentren, London und
Paris, aus und erlangte allmählich erst seinen heutigen Umfang. Inhaberaktien
wurden zuerst in Frankreich durch Law eingeführt. In einer späteren Zeit
mußte die Erlaubnis zur Gründung von Aktiengesellschaften meist vom Staate
nachgesucht werden. In Deutschland fiel diese Aufsicht durch die Novelle vom
11. Juni 1870 weg. Als sich mannigfache Mißstände herausstellten, verlangten
die einen Beseitigung der Aktiengesellschaften überhaupt, die anderen ein neues
Aktiengesetz.
Durchgreifende Änderung brachte das Neichsgesetz betreffend die
Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktien
gesellschaften vom 18. Juli 1884, weiter das Handelsgesetzbuch
vom 10. Mai 1897, das in den §§ 178 bis 319 das Aktienrecht behandelt, und
die Verordnungen vom 19. September 1931 (Heine Aktienrechtsnovelle), sowie
weitere Verordnungen und Durchführungsvorschriften.
Große Umwälzungen sind erfolgt durch das „Gesetz über Aktien
gesellschaften und Kommanditgesellschaften aus
Aktien sAktiengese tz)" vom 30.Januar 1937, das am 1. Oktober 1937
in Kraft getreten ist.
Die Beibehaltung der Rechtsform der AG. wird in der amtlichen Be
gründung wie folgt gerechtfertigt: „Die neuzeitliche Wirtschaft kann ohne
die Aktiengesellschaft nicht bestehen. Sie war und ist ein geeignetes Mittel,
um durch das Zusammentragen der Ersparnisse vieler
1) Schrifttum: R. Ruth und K. Schmaltz, Die neue Bilanz der Aktien
gesellschaft. Berlin 1932. Schlegelberger, Quassowski, Schmöl-
d e r, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931. Berlin 1932-
Kommentare zum Handelsgesetzbuche von Staub u. a. Das neue Aktienrecht,
Die Betriebswirtschaft. Stuttgart 1937, 30. Jahrgang, Heft 4/5.
2 ) Die erste Gewinnverteilung erfolgte 1605 in Höhe von 15"/<>, und zwar
nicht in bar, sondern in Pfeffer.