Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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an  den  Prämienverlosungen  teil.  Bei  der  großen  Anzahl  der  mitspielenden ­
  Lose  sind  die  Gewinnmöglichkeiten  naturgemäß  nur  sehr  gering.
3.  Aktien  i)
a)  D  i  e  Aktie  als  Finanzie  rungsin  st  ru  me  n  t
Der  Ursprung  der  Aktiengesellschaften  ist  in  Oberitalien  zu  suchen;  ein  Zusammenhang ­
  mit  den  italienischen  M  o  n  t  i  und  der  alten  Recdereigesellschaft
  steht  nach  neueren  Forschungen  außer  Frage.  Der  moderne  Akticnhandel
  begann  im  Anfang  des  17.  Jahrhunderts,  nach  Begründung  der
Ostindischen  Handels-Kompagnie  [1602] *  2 ).  Lange  Zeit  nur  auf  Amsterdam
beschränkt,  dehnte  sich  der  Handel  auf  die  neuen  Verkehrszentren,  London  und
Paris,  aus  und  erlangte  allmählich  erst  seinen  heutigen  Umfang.  Inhaberaktien
wurden  zuerst  in  Frankreich  durch  Law  eingeführt.  In  einer  späteren  Zeit
mußte  die  Erlaubnis  zur  Gründung  von  Aktiengesellschaften  meist  vom  Staate
nachgesucht  werden.  In  Deutschland  fiel  diese  Aufsicht  durch  die  Novelle  vom
11.  Juni  1870  weg.  Als  sich  mannigfache  Mißstände  herausstellten,  verlangten
die  einen  Beseitigung  der  Aktiengesellschaften  überhaupt,  die  anderen  ein  neues
Aktiengesetz.
Durchgreifende  Änderung  brachte  das  Neichsgesetz  betreffend  die
Kommanditgesellschaften  auf  Aktien  und  die  Aktiengesellschaften ­
  vom  18.  Juli  1884,  weiter  das  Handelsgesetzbuch
vom  10.  Mai  1897,  das  in  den  §§  178  bis  319  das  Aktienrecht  behandelt,  und
die  Verordnungen  vom  19.  September  1931  (Heine  Aktienrechtsnovelle),  sowie
weitere  Verordnungen  und  Durchführungsvorschriften.
Große  Umwälzungen  sind  erfolgt  durch  das  „Gesetz  über  Aktiengesellschaften ­
  und  Kommanditgesellschaften  aus
Aktien  sAktiengese  tz)"  vom  30.Januar  1937,  das  am  1.  Oktober  1937
in  Kraft  getreten  ist.
Die  Beibehaltung  der  Rechtsform  der  AG.  wird  in  der  amtlichen  Begründung ­
  wie  folgt  gerechtfertigt:  „Die  neuzeitliche  Wirtschaft  kann  ohne
die  Aktiengesellschaft  nicht  bestehen.  Sie  war  und  ist  ein  geeignetes  Mittel,
um  durch  das  Zusammentragen  der  Ersparnisse  vieler
1)  Schrifttum:  R.  Ruth  und  K.  Schmaltz,  Die  neue  Bilanz  der  Aktiengesellschaft. ­
  Berlin  1932.  Schlegelberger,  Quassowski,  Schmöld
  e  r,  Verordnung  über  Aktienrecht  vom  19.  September  1931.  Berlin  1932-Kommentare
  zum  Handelsgesetzbuche  von  Staub  u.  a.  Das  neue  Aktienrecht,
Die  Betriebswirtschaft.  Stuttgart  1937,  30.  Jahrgang,  Heft  4/5.
2 )  Die  erste  Gewinnverteilung  erfolgte  1605  in  Höhe  von  15"/<>,  und  zwar
nicht  in  bar,  sondern  in  Pfeffer.
            
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