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y) Aktien von Versicherungsgesellschaften
Mit einem verhältnismäßig kleinen Aktienkapital ausgestattet, gehen
die Lebens-, Feuer-, Hagel-, Unfallversicherungen usw. ein erhebliches
Risiko ein, das sie allerdings zum Teil wieder durch Rückversicherung bei
anderen Gesellschaften zu verringern bestrebt sind. Im Gegensatz zu Eisen
bahngesellschaften, Jndustrieunternehmungen, Banken usw. dienen bei
ihnen Aktienkapital und Reservefonds im wesentlichen nur als Sicher
heitsfonds, d. h. als Garantie-, nicht als Betriebskapital. Da
her ist bei den älteren Gesellschaften oft nur eine Einzahlung von 20 %,
bei den neueren von 25—50 % eingefordert.
Können (außergewöhnliche, große) Schäden aus den vorhandenen Be
triebsmitteln nicht gedeckt werden, so ziehen die Gesellschaften das gesamte
oder einen Teil des nichteingezahlten Kapitals von den Aktionären ein.
Aus diesem Grunde ist die Veräußerung dieser auf den R a m e n gestellten
Aktien und sonstiger Besitzwechsel (z. B. bei Erbschaft) an die Genehmigung
der Direktion der Gesellschaft gebunden. Diese wird die Umschreibung ab
lehnen, wenn die Gefahr besteht, daß die Erwerber die fehlende Einzahlung,
tvenn sie eingefordert wird, nicht leisten können.
Bei Geschäften in Versicherungsaktien, die noch nicht voll eingezahlt sind,
tst der Käufer verpflichtet, innerhalb von 10 Werktagen vom Tage der Liefe
rung an, dem Verkäufer eine schriftliche, ordnungsmäßig unterzeichnete Mittei
lung zu machen, daß bei der Gesellschaft die Umschreibung der Aktien auf einen
ueuen Aktionär beantragt ist. Wird der Nachweis nicht erbracht, so hat der
Käufer auf Verlangen des Verkäufers in Höhe der noch nicht geleisteten Ein
zahlung Sicherheit zu leisten. Diese Sicherheitsleistung kann der Verkäufer auch
"erlangen, wenn laut schriftlicher Erklärung der Gesellschaft die Umschreibung
auf den Namen eines neuen Aktionärs nicht innerhalb von 6 Wochen vom
Referungstage ab erfolgt ist.
Versicherungsaktien werden an der Berliner Börse in Stück notiert;
Ebenso ist die Dividende im Berliner Amtlichen Kursblatt in Reichsmark
für 1 Stück angegeben. Sollten Versicherungsgesellschaften Dividenden
zahlungen in Prozenten ankündigen, so versteht sich diese Dividende auf
^as eingezahlte Kapital; desgleichen ist der Kurs auf Grund der geleisteten
Einzahlung errechnet worden.
<5) Industrie-Aktien
Die Aktien der Gesellschaften, die nicht in eine der besprochenen Gat,
Zungen — Bank-, Eisenbahn-, Transport- oder Versicherungsunter-