Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

458 
y) Aktien von Versicherungsgesellschaften 
Mit einem verhältnismäßig kleinen Aktienkapital ausgestattet, gehen 
die Lebens-, Feuer-, Hagel-, Unfallversicherungen usw. ein erhebliches 
Risiko ein, das sie allerdings zum Teil wieder durch Rückversicherung bei 
anderen Gesellschaften zu verringern bestrebt sind. Im Gegensatz zu Eisen 
bahngesellschaften, Jndustrieunternehmungen, Banken usw. dienen bei 
ihnen Aktienkapital und Reservefonds im wesentlichen nur als Sicher 
heitsfonds, d. h. als Garantie-, nicht als Betriebskapital. Da 
her ist bei den älteren Gesellschaften oft nur eine Einzahlung von 20 %, 
bei den neueren von 25—50 % eingefordert. 
Können (außergewöhnliche, große) Schäden aus den vorhandenen Be 
triebsmitteln nicht gedeckt werden, so ziehen die Gesellschaften das gesamte 
oder einen Teil des nichteingezahlten Kapitals von den Aktionären ein. 
Aus diesem Grunde ist die Veräußerung dieser auf den R a m e n gestellten 
Aktien und sonstiger Besitzwechsel (z. B. bei Erbschaft) an die Genehmigung 
der Direktion der Gesellschaft gebunden. Diese wird die Umschreibung ab 
lehnen, wenn die Gefahr besteht, daß die Erwerber die fehlende Einzahlung, 
tvenn sie eingefordert wird, nicht leisten können. 
Bei Geschäften in Versicherungsaktien, die noch nicht voll eingezahlt sind, 
tst der Käufer verpflichtet, innerhalb von 10 Werktagen vom Tage der Liefe 
rung an, dem Verkäufer eine schriftliche, ordnungsmäßig unterzeichnete Mittei 
lung zu machen, daß bei der Gesellschaft die Umschreibung der Aktien auf einen 
ueuen Aktionär beantragt ist. Wird der Nachweis nicht erbracht, so hat der 
Käufer auf Verlangen des Verkäufers in Höhe der noch nicht geleisteten Ein 
zahlung Sicherheit zu leisten. Diese Sicherheitsleistung kann der Verkäufer auch 
"erlangen, wenn laut schriftlicher Erklärung der Gesellschaft die Umschreibung 
auf den Namen eines neuen Aktionärs nicht innerhalb von 6 Wochen vom 
Referungstage ab erfolgt ist. 
Versicherungsaktien werden an der Berliner Börse in Stück notiert; 
Ebenso ist die Dividende im Berliner Amtlichen Kursblatt in Reichsmark 
für 1 Stück angegeben. Sollten Versicherungsgesellschaften Dividenden 
zahlungen in Prozenten ankündigen, so versteht sich diese Dividende auf 
^as eingezahlte Kapital; desgleichen ist der Kurs auf Grund der geleisteten 
Einzahlung errechnet worden. 
<5) Industrie-Aktien 
Die Aktien der Gesellschaften, die nicht in eine der besprochenen Gat, 
Zungen — Bank-, Eisenbahn-, Transport- oder Versicherungsunter-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.