Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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von  dem  böhmischen  Worte  Xukux),  geteilt.  Die  Kuxe  lauten  nicht,  wie
die  Aktien,  auf  einen  bestimmten  Betrag,  sondern  sind  Bescheinigungen
über  eine  Geschäftsbeteiligung,  ideelle  Anteile  an  dem  gemeinsamen  Gewerkschaftsbesitz. ­
  Sie  sind  auf  den  Namen  des  Besitzers  gestellt,  der  im
Gewerkenbuch  eingetragen  sein  muß;  der  Erwerber  muß  spätestens  innerhalb ­
  zweier  Wochen  nach  erfolgter  Lieferung  den  Antrag  auf  Umschrift
im  Gewerkenbuch  stellen  und  zugleich  Abtretungsurkunde  (Zession)  und
Kux  einreichen.
Die  Mitglieder  der  Gewerkschaft,  die  Gewerken,  haben,  wie  schon
erwähnt,  keine  bestimmten  Beiträge  zu  leisten,  sondern  nur  je  nach  Bedarf ­
  des  Unternehmens.  An  dem  Gewinn  und  Verlust  nehmen  sie  nach
dem  Verhältnis  ihrer  Kuxe  teil.  Wer  z.  B.  im  Gewerkenbuch  einer  100-teiligen
  Gewerkschaft  als  Eigentümer  eingetragen  ist,  erhält  Vioo  vom  Gewinn, ­
  Ausbeute  genannt,  oder  hat  eintretendenfalls  1 / 100  des  Zuschusses
zu  leisten,  der  durch  nicht  gedeckte  Unkosten,  durch  Neubauten  zur  Förderung ­
  des  Betriebes  usw.  erforderlich  ist.  Man  nennt  solche  nach  Maßgabe
der  Beschlüsse  der  Majorität  eingeforderten  Zahlungen  Zubuße.  Diese
Zubußepflicht  ist  es  hauptsächlich,  die  den  Kux  von  der  Aktie  unterscheidet
und  die  auch  wesentlich  bestimmend  für  die  Organisation  des  Handels  in
diesen  Teilhaberpapieren  gewesen  ist.
Leistet  der  Gewerke  die  ausgeschriebene  Zubuße  nicht,  so  wird  die
Gewerkschaft  klagen,  und  er  wird  verurteilt  werden,  die  Zubuße  zuzüglich
Verzugszinsen  zu  zahlen.  Im  Klagewege  wird  der  Kuxschein  gepfändet  und
in  einer  Zwangsversteigerung  verkauft.  Ist  der  Erlös  größer  als  die
schuldige  Zubuße  einschließlich  Kosten  des  Rechtsstreits,  so  wird  der
Überschuß  an  den  bisherigen  Eigentümer  gezahlt.  Der  Kuxenbesitzer  kann
sich  von  der  Zubußepflicht  befreien,  wenn  er  seinen  Kux  der  Gewerkschaft
zur  Verfügung  stellt.
Die  Leitung  der  Geschäfte  übt  der  Repräsentant  oder  der  ans
mehreren  Personen  bestehende  Grubenvorstand  aus;  beide  werden
von  den  Gewerken  gewählt.  Organ  der  Gesellschaft  ist  der  Direktor.
Die  Gewerkschaft  als  Unternehmungsform  fand  hauptsächlich  in  Rheinland
  und  Westfalen  Anwendung.  Daher  erfolgt  auch  der  Handel  in
Kuxen  zum  größten  Teil  an  der  Düsseldorfer  Börse  (früher  auch  in  Essens-Die
  Kurse  der  Kure  verstehen  sich  in  Mark  für  den  Anteil.
            
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