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b) Bohranteile
In den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entstand die
Bohrgesellschaft, die oft die Vorstufe zur Gewerkschaft bildet.
Ihr Zweck ist, durch Bohrungen an verschiedenen Stellen zu suchen, ob
irgendwo abbaufähige Mineralschätze (Kali, Kohlen oder Erdöl) vor
handen sind. Diese Bohrungen verschlingen mitunter recht große Summen.
Ist die Gesellschaft aber fündig geworden, und hat sie auf Antrag das
Bergwerkseigentum verliehen erhalten, so geht aus der Bohrgesellschaft,
die nur eine Versuchsgesellschaft war, in der Regel eine Gewerkschaft oder
eine Aktiengesellschaft hervor.
Braucht die Bohrgesellschaft Geld zur Begleichung ihrer Verbindlich,
ketten, so müssen die Anteilsbesitzer es unbedingt ausbringen. Gerät die
Gesellschaft in Konkurs, so haftet jeder Teilnehmer mit
seinem ganzen V ermögen für d i e V erb indlichkeit en
der Gesellschaft. Von dieser Haftung kann er sich n i ch t dadurch
befreien, daß er seinen Anteil an die Gesellschaft abtritt.
Ist schon beim Erwerb von Kuxen größtmögliche Vorsicht notwendig,
so noch mehr bei dem Erwerbe von B o h r a n t e i l e n. Wer nicht genau
über die einschlägigen Verhältnisse unterrichtet und nicht in der Lage ist,
ein größeres Risiko zu übernchmen, wird gut tun, derart spekulative
Papiere nicht zu erwerben. Ein Bohranteil hat mit einem Blanko
akzept insofern Ähnlichkeit, als die Summe, zu deren Zahlung der Besitzer
verpflichtet wird, und für die er mit seinem gesamten Vermögen haftet,
beliebig ausgefüllt werden kann. Werden, wie es öfters der Fall ist, neben
zubußepflichtigen auch zubußefreie Anteile ausgegeben, so erhöht sich
uatürlich das Risiko des zubußepflichtigen Anteilbesitzers. Oft sind Bohr
anteile nur loszuwerden, wenn der Besitzer, anstatt etwas zu erhalten,
Rücksicht auf die Zubußepflicht noch etwas daraufzahlt.
VI. Der Börsenauftrag
Da im allgemeinen der Eintritt zur Börse und der Abschluß von Ge-
Ichäften nur denjenigen gestattet ist, die dort berufsmäßig Geschäfte ab
wickeln, persönlich bekannt sind und den nötigen Kredit besitzen, so muß der
Außenstehende, der „an der Börse handeln" will, sich der Vermittlung eines
Bankiers oder einer Bank bedienen.