Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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größeren  Anteil  am  Börsenkommissionsgeschäft  zu  erhalten.  Die  Forderungen,
  die  sie  im  Dezember  1932  in  der  Mitgliederversammlung  des
Zentralverbandes  des  Deutschen  Bank-  und  Bankiergewerbes  gestellt
haben,  sind  aber  sehr  weitgehend:  Die  Banken  sollen  sich  auf  das  Einläge-,
  Kredit-  und  Emissionsgeschäft  beschränken,  das  Effekten-Kommissionsgeschäft
  und  den  Börsenbesuch  dagegen  den  Bankiers  überlassen.
Praktisch  würde  das  also  bedeuten,  daß  sie  die  ihnen  zugehenden  Aufträge
des  Publikums  einer  an  der  Börse  vertretenen  Privatbankfirma  übergeben. ­
  Gegen  diese  Spezialisierung  spricht,  daß  unter  den  gegenwärtigen
Verhältnissen  der  Privatbankierstand  nicht  kapitalkräftig  genug  ist,  das
Effekten-Kommissionsgeschäft  unter  Ausschaltung  der  Großbanken  zu  besorgen.
  Wohl  aber  könnte  der  Privatbankier  wieder  größere  Effektenkundschaft
  heranziehen,  wenn  er  sich  der  unparteiischen  Vermögensberatung ­
  mehr  als  bisher  widmet.  Die  deutsche  Bankenstruktur,  die  die
Tätigkeit  der  Kredit-  und  Depositenbank  mit  der  einer  Emissionsbank
vereinigt,  entspricht,  wie  auch  eine  Großbank  in  ihrem  Geschäftsbericht  für
1936  hervorhebt,  deutschen  Verhältnissen  am  besten.
Genommen  sind  mit  Recht  den  Banken  die  Vorteile,  die  sie  dadurch
genossen  haben,  daß  sie  infolge  ihres  großen  Umsatzes  in  der  Lage  waren,
einen  erheblichen  Teil  der  Aufträge  zu  kompensieren,  und  weil  sie
sie  nicht  an  die  Börse  brachten,  Händlerstempel  und  Courtage  sparten.
Nach  der  Notverordnung  vom  8.  Dezember  1931  müssen  Banken  und
Bankenfirmen,  die  einen  Einkauf  und  Verkauf  in  sich  zum  Ausgleich
bringen,  eine  Zusatz  st  euer  von  0,30  RM  für  jede  angefangenen
100  NM  des  ausuiachenden  Betrages  für  jedes  der  kompensierten  Geschäfte ­
  entrichten.  Dieser  Kompensationsstempel,  der  das  Vierbzw.
  Achtfache  des  gewöhnlichen  Händlerstempels  beträgt,  hat  zur  Folge
Zehabt,  daß  Kompensationen  außerhalb  der  Börse  nicht  mehr  stattfinden.
Ter  Kursmaklcr  erhält  alle  Aufträge,  berechnet  aber  für  die  Aussührung
  der  Aufträge  einer  Firma,  die  sich  kompensieren,  nur  die  Hälfte
ber  sonst  üblichen  Courtage.  Die  Bank  kommt  hierbei  billiger  fort,  als
^venn  sie  den  Kompensationsstempel  zahlt.
Den  gleichen  Zweck,  wie  die  Kompensationssteuer  —  Milderung  der
Konkurrenz  für  Bankfirmen  und  kleinere  Banken,  bei  denen  Kompensationen ­
  verhältnismäßig  selten  vorkommen  —,  erstrebt  die  Zusatz  st  euer
^ür  Filialeigengeschäfte.  Sie  ist,  in  Höhe  des  halben  Händler  -
            
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