Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die  Aufträge  bei  Kursmaklern  z.  33,  lauten:

zu  verkaufen:  zu  kaufen:

6000

RM  XY-9lft.

bestens

3000  RM  XY-Akt.

bestens

2000

„  do.

zu  154,750/0

5000  „

do.

zu  153  v/o

4000

„  do.

„  1550/ 0

15000  „

do.

„  155  °/o

4000

„  do.

„  1560/ 0

6000  „

do.

„  156  °/o

1000  „

do.

„  156V a o/ 0 -

Der  Kurs  muß  155  etw.  bez.  G.  notiert  werden,  da  wegen  der  übrigen  vorliegenden
  Kaufaufträge,  die  bestens  oder  zu  höheren  Kursen  erteilt  sind,  der
Auftraggeber,  der  15  000  RM  zu  155%  kaufen  will,  nur  2000  RM  erhalten  kann.
etw.  bez.  B.  (Iie§:  etwas  bezahlt  und  B  r  i  e  f)  bedeutet,  daß  von
den  limitierten  Verkaufs  auftragen  nur  ein  kleiner  Teil  ausgeführt
werden  konnte.
Während  die  Notiz  der.  G.  bzw.  bez.  B.  anzeigt,  daß  etwa  die  Hälfte  des
limitierten  Auftrages  ausgeführt  worden  ist,  bedeutet  die  Notiz  etw.  bez.  G.
bzw.  etw.  bez.  B.,  daß  nur  ein  kleiner  Betrag  zu  dem  notierten  Kurse  gehandelt
werden  konnte  *).
—  flies:  gestrichen)  sagt,  daß  ein  Umsatz  in  dem  betreffenden  Papier
nicht  stattgefunden  hat,  ein  Kurs  nicht  zustande  gekommen  ist.
Ersieht  der  Kursmakler  aus  seinen  Aufträgen,  daß  der  Kurs  eines
Papieres  erheblich  höher  oder  erheblich  niedriger  als  am  vorangegangenen
  Börsentage  sein  wird,  so  ist  er  verpflichtet,  dies  auf  einer
Tafel  dem  Börsenpublikum  sichtbar  zur  Kenntnis  zu  bringen.  Durch
Anschreiben  der  Papiere  an  den  Tafeln  in  den  Maklerschranken  soll  das
Börsenpublikum  auf  die  voraussichtlichen  Kurserhöhungen  und  Kursrückgänge ­
  aufmerksam  gemacht  und  zur  Erteilung  oder  Rückziehung  von
Orders  veranlaßt  werden.  Eine  voraussichtlich  große  Kurssteigerung
lrird  angekündigt  durch  die  Zeichen  H—|—1-  flies:  plus  plus),  ein  voraussichtlich ­
  großer  Kursrückgang  durch  die  Zeichen  (minus  minus).
Um  zu  große  Kursschwankungen,  die  bei  einseitigen  „Bestens-Käufen"
bzw.  „Bestens-Verkäufen"  entstehen  würden,  zu  verhüten,  wird  öfter
bas  Repartierungsverfahren  eingeschlagen,  d.  h.  der  Börsenborstand ­
  bestimmt  die  Höhe  des  Kurses,  und  von  den  zu  diesem  Kurse
Z  In  der  Breslauer  Börsenordnung  heißt  es  (§  40);  Kamen  Abschlüße
uur  im  Nennwerte  unter  3000  RM  zustande,  so  bezeichnet  dies  der  Zusatz:  „etw.
beziehungsweise  „etw.  bz.  n.  B.“,  beziehungsweise  „etw.  bez.  u.  G.“.
            
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