Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Profite  zu  erzielen.  Ihre  Kunden  aber,  die  sie  zu  spekulativen  Käufen  angeregt ­
  hatten,  erlitten  Verluste.  So  stehen  den  Möglichkeiten  g  ü  n  st  i  g  e  r
Auswirkungen  der  Spekulation  nicht  zu  unterschätzende  Nachteile
gegenüber.  Allem  voran  steht  die  Forderung:  Die  Börse  muß  mehr  und
mehr  ein  Instrument  der  staatlichen  Wirtschaftsführung  werden.
Das  Verbot  der  Börsentermingeschäfte  in  Deutschland  ist
nicht  von  der  Reichsregierung  erfolgt,  sondern  es  beruht  auf  einem
Beschluß,  den  die  einzelnen  Börsenvorstände  am  13.  Juli  1931  anläßlich
der  allgemeinen  Börsenschließung  gefaßt  hatten.  Bei  Wiedereröffnung  der
deutschen  Börsen  (12.  April  1932)  blieb  das  Verbot  des  Börsenterminhandels ­
  bestehen.
b)  Technik  des  Terminhandels.  Prolongation
In  welchen  Wertpapieren  ein  Terminhandel  stattfindet,  und  wie
groß  die  M  i  n  d  e  st  summen  sein  müssen,  in  denen  —  im  Gegensatz  zum
Kassaverkehr,  bei  dem  die  einzelnen  Schlüsse  nach  unten  nicht  begrenzt
sind  —  Abschlüsse  (Engagements)  im  Termingeschäft  vollzogen  werden
dürfen,  wird,  unter  Berücksichtigung  der  gesetzlichen  Bestimmungen,  von
den  Vorständen  der  einzelnen  Börsen  bestimmt.
Die  Abschlüsse  erfolgen,  wie  beim  Kassageschäft,  mündlich.  Hat  z.  B.
die  Dresdner  Bank  von  einem  Kunden  den  Auftrag  erhalten,  6000  RM
Hapag  (Aktien  der  Hamburg-Amerik.  Paketfahrt  AG.)  zu  97 1 / 2 °/ 0  per
Ultimo  zu  kaufen,  so  gibt  der  Börsenvertreter  der  Dresdner  Bank,  der
Hapag-Aktien  per  Ultimo  handelt,  diesen  Auftrag  einem  der  beiden  Kurs-Makler,
  die  dieses  Papier  auf  Zeit  handeln  und  sagt:  „Ich  kaufe  6000  Hapag
zu  97V 2 °/ 0 ",  oder:  „Von  Ihnen  6  Hapag  7 1 / 2 0 /o ,, •  Man  nennt  nämlich
"lcht  den  ganzen  Kurs,  sondern,  wenn  ein  Irrtum  ausgeschlossen  ist,  nur
den  Einer  und  die  Bruchzahl.  Der  Makler  oder  sein  Substitut  notiert  den
Auftrag  in  sein  Börsenbuch  und  wiederholt:  „An  Sie  6  Hapag  7V 2 ".
Will  der  Börsenvertreter  Courtage  sparen,  so  wird  er  den  Auftrag
^Mem  unvereideten  Makler  geben,  der  in  der  Regel  nur  die  Hälfte  der
Courtage  fordert,  oder  er  wird  sich  bemühen,  den  Posten  „direkt"  zu
Endeln.  Er  begibt  sich  zu  diesem  Zweck  in  den  „Markt",  in  dem
"Hapag"  gehandelt  werden,  d.  i.  der  Platz  vor  der  Schranke  der  KursMakler, ­
  die  Geschäfte  in  diesem  Papier  vermitteln.  Dort  findet  er
            
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