Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Beispiel  für  Report  bei  Effekten  mit  Stückzinsberechnung:
  Der  Zinsfuß  sei  5°/o.  30  000  RM  Nennkapital  irgendeines  Papiers
zum  Kurse  einschließlich  laufender  Zinsen  kosten,  sagen  wir,  60  000  RM.  Die
Zinsen  (5%)  hierfür  betragen  für  ein  Jahr  8000  RM,  mithin  für  einen  Monat ­
  250  RM.  Der  Hineingeber  der  Stücke  hat  also  für  den  einen  Monat
250  RM  auf  30  000  RM  zu  zahlen;  er  bekommt  aber  die  Stückzinsen  (4°/ 0
auf  30  000  RM  Nennwert  —  1200  RM  im  Jahre  —  100  RM  im  Monat).
100  RM  sind  also  von  den  Reportzinsen  RM  250  zu  kürzen.  Die  prozentuale
Berechnung  ergibt  also  —  1 / 2  °/o-  Man  sagt,  das  Papier  bedingt  einen
Report  von  50  Cents.

Beispiele  für  Deport:
Ein  niedrig  stehendes,  mit  4  °/ 0  verzinsliches  Wertpapier  ist  für  einen  Monat
prolongiert  worden.  Der  Zinssatz  für  Ultimogeld  ist  niedrig.  Ein  Stückemangel ­
  besteht  nicht.  Der  Zinssatz  ist  3  °/ 0 ,  und  zur  Abnahme  von  30  000  RM
Effekten  sind  10  000  RM  erforderlich.  30  000  RM  bringen  in  einem  Jahre
1200  RM,  mithin  in  einem  Monat  100  RM  Stückzinsen;  10  000  RM  Kapital
kosten  in  einem  Jahre  300  RM,  mithin  in  einem  Monat  25  RM  Zinsen.
Der  Geldgeber  hat  dafür  75  RM  zu  vergüten,  was  dadurch  geschieht,  daß  er
die  hereingegebenen  Stücke  1 U°lo  sweil  30  000  x  —  75)  billiger,  als  sie  am
Ultimo  vorher  geliefert  sind,  wieder  zurückliefert.
Würden  bei  Dividendenpapieren  wieder  Stückzinsen  —  sagen  wir  6°/o  —
eingeführt  werden,  so  würde  bei  einem  Schiebungssatz  von  3  %  (infolge  des
Stückemangels  ist  er,  nehmen  wir  an,  so  niedrig)  die  Rechnung  sich  folgender-Tatzen
  gestalten:
30  000  RM  Aktien  der  X-Gesellschaft  kosten  bei  einem  Kurse  von  80  °/ 0
24  000  RM.  Bei  einem  Satz  von  3  %  für  Schiebungsgeld  macht  dies  für
den  Monat

24  000  X  3

=  60  RM

100X12
a »§.  Der  Geldgeber  erhält  bei  der  einen  Monat  später  erfolgenden  Rücklieferung ­
  die  Stückzinsen  in  Höhe  von  6%  auf  30  000  RM  Nennbetrag:
30  000  X  6
100X12  =  150  RM-Die
  Geldzinsen  (60  RM)  werden  also  durch  die  Stückzinsen  (150  RM)  über-^ckt.
  In  Höhe  der  Differenz  (00  RM)  muß  bei  Rücklieferung  ein  Abschlag
(Deport)  erfolgen.  Er  beträgt  auf  30  000  RM  90  RM,  somit  auf  100  NM:
30Cs  =  30  Cents.  Die  Rücklieferung  der  Effekten  erfolgt  also  zu  80  °/o  minus
30  Cents  =  79,70%.
E  i  n  anderes  Beispiel:
Angenommen,  die  Geldzinsen  für  Reportierungen  würden  12  %  betragen,  und

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