Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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man  gäbe  Ultimo  September  ein  festverzinsliches  Anleihepapier,  das  12  %
Zinsen  trägt,  die  'am  1.  April  und  1.  Oktober  fällig  sind,  in  Report,  so  würde
das  Hineingeben  sich  hinsichtlich  der  Zinsen  wie  folgt  auswirken:  Der  Geldgeber ­
  hätte  für

je  100  NM  Anleihe  100  RM

zu  zahlen  und  erhielte,  wenn  er  Ende  Oktober  die  Stücke  zurückliefert,

für  je  100  RM  Anleihe  .  .  .  100,—  RM
zuzüglich  12  %  Zinsen  80  Tage  1  —  RM

insgesamt  101.—  NM

d.  h.  1  NM  mehr,  als  er  Ende  September  gezahlt  hat.  Diese  1  RM  sind
also  die  Zinsen  von  100  RM  Kapital  für  einen  Monat,  die  der  Geldgeber  bei
Hergäbe  des  Geldes  beansprucht  hat.
Ist  weder  Report  noch  Deport  zu  zahlen,  d.  h,  erfolgt  Hereingabe  und
Hereinnahme  der  Effekten  an  den  beiden  Terminen  zum  gleichen  Kurs,
so  sagt  man,  das  Engagement  ist  „g  l  a  t  t  g  e  s  ch  o  b  e  n",  „glatt  prolongiert" ­
  worden.
Aus  dem  Report-  bzw.  Deportsatz  kann  man,  umgekehrt,  in  einfacher
Weise  den  ihm  zugrunde  liegenden  Geldsatz  sZinsfuß)  ermitteln:
In  dem  ersten  Beispiel  sS.  486)  beträgt  der  Report  für  einen  Monat  1%,
also  für  1  Jahr  12  x  1  =  12%.  Der  Kurs  der  Aktien  ist  200%;  200  RiK
bringen  12  RM  Zinsen,  100  RM  —  x  100,  mithin  Geldzinssatz  6%

Kapital

In  dem  vorletzten  Beispiel  war  der  Liquidationskurs  der  betreffenden  Aktien
für  Ende  Dezember  mit  80%,  der  Deportsatz  mit  0,30  %  angenommen  worden'

12  x  0,30

Sie  ergeben  also  einen  Uberschuß  von  .  .  6,00%
Die  Stückzinsen  für  1  Jahr  betragen  .  .  .  2,40  %.

Der  Kurs  der  Aktien  ist  80  <%;  80  RM  bringen  2.40  RM  Zinsen,  100  RM  =
---  x  100,  mithin  Geldzinssatz  3%.

80

StückzinSsuß  4-  (12  x  Deport)  x  100
Kapital

Formel:

In  der  Vorkriegszeit  stellte  der  Londoner  Markt  deutschen  Banken

und  Vankfirmen  Ultimogeld  szu  Prolongationszwecken)  zu  relativ  nied'
            
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