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man gäbe Ultimo September ein festverzinsliches Anleihepapier, das 12 %
Zinsen trägt, die 'am 1. April und 1. Oktober fällig sind, in Report, so würde
das Hineingeben sich hinsichtlich der Zinsen wie folgt auswirken: Der Geld
geber hätte für
je 100 NM Anleihe 100 RM
zu zahlen und erhielte, wenn er Ende Oktober die Stücke zurückliefert,
für je 100 RM Anleihe . . . 100,— RM
zuzüglich 12 % Zinsen 80 Tage 1 — RM
insgesamt 101.— NM
d. h. 1 NM mehr, als er Ende September gezahlt hat. Diese 1 RM sind
also die Zinsen von 100 RM Kapital für einen Monat, die der Geldgeber bei
Hergäbe des Geldes beansprucht hat.
Ist weder Report noch Deport zu zahlen, d. h, erfolgt Hereingabe und
Hereinnahme der Effekten an den beiden Terminen zum gleichen Kurs,
so sagt man, das Engagement ist „g l a t t g e s ch o b e n", „glatt pro
longiert" worden.
Aus dem Report- bzw. Deportsatz kann man, umgekehrt, in einfacher
Weise den ihm zugrunde liegenden Geldsatz sZinsfuß) ermitteln:
In dem ersten Beispiel sS. 486) beträgt der Report für einen Monat 1%,
also für 1 Jahr 12 x 1 = 12%. Der Kurs der Aktien ist 200%; 200 RiK
bringen 12 RM Zinsen, 100 RM — x 100, mithin Geldzinssatz 6%
Kapital
In dem vorletzten Beispiel war der Liquidationskurs der betreffenden Aktien
für Ende Dezember mit 80%, der Deportsatz mit 0,30 % angenommen worden'
12 x 0,30
Sie ergeben also einen Uberschuß von . . 6,00%
Die Stückzinsen für 1 Jahr betragen . . . 2,40 %.
Der Kurs der Aktien ist 80 <%; 80 RM bringen 2.40 RM Zinsen, 100 RM =
--- x 100, mithin Geldzinssatz 3%.
80
StückzinSsuß 4- (12 x Deport) x 100
Kapital
Formel:
In der Vorkriegszeit stellte der Londoner Markt deutschen Banken
und Vankfirmen Ultimogeld szu Prolongationszwecken) zu relativ nied'