Object: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

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jedoch zur Zeit kaum über die Mittel für so langfristige Anlagen, die auf Jahr- 
zehnte keine Erträge bringen, sondern nur Unterhaltungskosten erfordern. Die 
Gleichstelllung von Ödlandaufforstungen mit Meliorationen bei Gewährung der Zins- 
verbilligung würde die Lösung dieser Frage bedeuten, die durch die Vermehrung 
ler Waldfläche auch für den Staat von wirtschaftspolitischer Bedeutung ist. 
Zu 3. Die Aufforstung der kleineren Ödlandflächen wird am besten durch 
die Gemeinden vorgenommen, denen gleichfalls zum Ankauf verbilligte Darlehns- 
mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Einige Gemeinden haben hereits nicht 
ınerheblichen Gemeindewaldbesitz. Die Schaffung weiterer Gemeindewaldungen 
yürde, abgesehen von der wirtschaftlichen Stärkung der Gemeinden, wie schon 
arwähnt, eine wirksame Entschuldung des Kleingrundbesitzes bedeuten. 
Zu 4. Die Flächen, die für die Aufforstung durch den Staat, die Kreise und 
Gemeinden nicht in Frage kommen, müssen dem Klein-Grundbesitz selbst zur Auf- 
[orstung überlassen bleiben; hier wird es der Förderung durch Gewährung von Bei: 
hilfen und Abgabe von Pflanzen- und Samenmaterial zu ermäßigtem Preise bedürfen. 
Hierzu dürften die Kreiswaldungen besonders geeignet sein, in denen Pflanzgärten 
angelegt werden könnten, die gutes und billiges Pflanzenmaterial für den Kleingrund- 
besitz hergeben würden. Die forstliche Betreuung wird dadurch gewährleistet, daß 
nur derjenige verbilligtes Pflanzenmaterial erhält, der dem Kreiswaldbauverein bei- 
tritt, der wiederum dem Forstamt der Landwirtschaftskammer unterstellt ist. Um 
die Kreise in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben zu erfüllen, werden ihnen 
Aufforstungsbeihilfen bereitgestellt werden müssen. Der Hauptwert der erwähnten 
Zinrichtungen besteht darin, daß sich die kleinen Besitzer mit dem Gedanken der 
Aufforstung ihrer für die landwirtschaftliche Nutzung nicht geeigneten Öd- 
ländereien verfraut machen. 
Erwähnt sei endlich noch, daß in Ostpreußen auch die Trinkwasserverhält- 
nisse vielfach noch im argen liegen. Z. B. muß die Grenzstadt Willenberg im 
Kreise Ortelsburg mit etwa 2500 Einwohnern, die nur einige Abessynierbrunnen 
besitzt, das Wasser zum größten Teil aus dem Omeleffluß entnehmen und ist daher 
schon oft von Typhus heimgesucht worden. Ferner sind viele ländliche Ort- 
schaften nur mit offenen Brunnen mit langsam sich sammelndem OÖberwasser 
versehen, so daß für Trinkzwecke und zum Feuerschutz in vielen Dörfern neue 
Brunnen dringend benötigt werden. Es werden daher auch für Wasserleitungen 
ınd für die Kanalisation in Ostpreußen nicht unerhebliche Mittel benötigt. 
Der gesamte zukünftige Baugeldbedarf für die noch auszuführenden 
Meliorationen in Ostpreußen wird unter Berücksichtigung der in der Nachkriegszeit 
aingetretenen und in der Folgezeit noch zu erwartenden Erhöhung der Baustoffpreise 
ınd Lohnsätze von sachverständiger Seite wie folgt geschätzt: 
rd. 600000 ha Ackerdränung einschl. Vorflutbeschaf- 
Jung rd. 450 RM je ha. 2.0.0.0... 
200000 ha Grünlandentwässerungen durch Graben- 
ausbau, Deich- u. Schöpfwerksanlagen 500 RM je ha 
250 000 ha Grünlandverbesserungen durch Folgeein- 
richtungen je ha 500 RM. 20.00.0000... 
Für den Neuausbau veralteter oder durch Bodensen- 
kung unzureichend gewordener Entwässerungs- 
anlagen, ferner für Kriegsschäden an Genossen- 
schaftsdränagen sowie für Wiederherstellung der in 
der Kriegs- und Nachkriegszeit wegen Mangels an 
Geldmitteln in Verfall geratenen Entwässerungs- 
anlagen, Ackerdränagen und Folgeeinrichtungen rd. 5000000 „ 
zusammen rund 500000000 RM.
	        
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