Falle, den wir hier im Auge haben, Obligationären gehört,
die nur eine feste Rente beziehen. Wo ist also die Gleich
artigkeit zwischen dem Actionär und dem Unternehmer,
auf der man die erbliche Beteiligung des Actionärs an
dem Rechte auf Mehrwert begründen könnte? Sie beruht
unzweifelhaft auf jener passiven Rolle des Unternehmers,
die wir gezeichnet haben, indem wir sagten, dass er das
Risico des Unternehmers trüge. Das ist also einzig und
allein die ökonomische Function, die durch den Profit
bezahlt wird: mit ihrem wahren Namen heisst sie Spe
cula t i o n.“*)
So verschwindet unter der Herrschaft der Actien-
gesellschaft, wenn man absieht von den dem Directions-
personal bewilligten Tantièmen, jedes Arbeitselement aus
dem Profite. Die individuelle Initiative macht einer bureau-
kratischen Organisation Platz, die nichtsthuenden Könige
des Capitalismos überlassen die Regierung der Unterneh
mungen ihren Hausmeiern.
Man spricht fortwährend von den Nachteilen aller
Art, die aus der beständigen Abwesenheit der Besitzer
in agrarischen Ländern entstehen. Aber dieser Absentis
mus herrscht nicht nur in der Landwirtschaft : auch in der
Industrie wird er zur Regel von dem Augenblick ab, wo
die Herrschaft der Actiengesellschaften sich zu verallge
meinern beginnt.
Ein grosser Capitalist z. B., der sein Geld — um das
Risico nach dem Gesetz der grossen Zahlen zu ver
mindern, — in einer ganzen Reihe von Unternehmungen
anlegt, verliert allmählich ebensosehr das Interesse
an diesen Unternehmungen wie an den Landgütern, die
er ebenfalls kauft, um sein Geld sicher zu stellen. In
demselben Masse, wie der Capitalismus sich entwickelt,
wird der Absentismus des Actionärs vollkommener, werden
*) Waxweiler: La participation aux bénéfices (Paris,
Rousseau, 1898), pag. 85.