Object: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

352 
HI. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Die Stiefkinder des Geschickes werden sich in diesem Falle immer fragen: 
sich denn dieser Fortschritt nicht ebenso gut verwirklichen, wenn wir 
Herren sind und unsere Herren die Dienenden werden? Die einiger« 
gut Gestellten werden allerdings, selbst wenn sie keine oder nur wenig $ eIl 9j 
besitzen, auch von ihrem Standpunkte aus einsehen, daß, solange die meni V 
liche Natur nicht eine gänzliche Umgestaltung erfahren hat, das Prwatķ 
thnm und der Unterschied zwischen reich und arm die einzig vernuns 19 
und auf die Dauer und im allgemeinen auch die einzig möglichen Formen 
Güterbesitzes sind; aber die Irreführung der mit nur schwach entwickelter J 
telligenz ausgestatteten Massen, die, zum Theil im Elend lebend, zum Thei 
der leidenschaftlichen Begier nach Genuß erfüllt, sich jeder Verhetzung Zlķ 
lich erweisen, wird man ohne einen Hinweis auf die Anordnungen eines 
endlich gütigen, weisen und gerechten Gottes und auf die ewige Vergeltung 
Jenseits nur sehr schwer mit Erfolg verhindern können. Dessenungeachtet ha 1 
auch die Begründungen des Privateigenthums, welche keineii theologischen Hw ^ 
gründ besitzen, sondern sich nur auf Vernunftbeweise stützen, gleichfalls # 
Werth. Werfen wir auf einige derselben einen, wenn auch nur flüchtigen, ® 1 ' 
Zunächst tritt uns a) die Theorie von der Belohnung der E nth a ' 
samt e it 1 entgegen. Wer Eigenthum besitzt, so sagen die Vertreter ' . 
Anschauung, versagt sich den Genuß gewisser Güter und gestattet deren 
Wendung zum Zwecke der Production. Dafür hat er auf eine Entschä l 9 
Anspruch, und so rechtfertigt sich denn der Bezug aller Arten von Zins 
selbstverständlich in noch höherem Grade der Unternehmergewinn. Diese . 
schauung ist nun allerdings in der Hauptsache gewiß ganz richtig. 
sich nicht in Abrede stellen, daß die Entschädigung, welche für die re 
laffung von Productionsmitteln und die Gewährung der Arbeitsgelegel 
geleistet wird, d. h. der vom Eigenthümer aus dieser Ueberlassung ^ 
Gewinn, im Verhältniß zu der Leistung des Arbeiters überaus groß ist. ^ 
z. B. ein alles im Ueberfluß besitzender Grundeigenthümer ein flt 
mit einem kleinen Hause darauf verpachtet, so erwächst ihm daraus sicherlich ^ ^ 
keine oder doch nur eine geringe Entbehrung. Aber nichtsdestoweniger 
aus diesem Verhältnisse eine Pachtrente, welche ihm mancherlei Genüsse und ^ 
UUJ? uicļcm I / ' ' Cïïlotltl 
theile gewährt, selbst wenn sie nur, sagen wir, 300—400 Mark beträgt. W 1 ^ 
ein solcher Rentenbezug auch ganz gerechtfertigt ist, da er sich als nichts . 
denn einen Ausfluß des naturrechtlich so wohl begrüudeten Eigenthums ^ 
erweist, so wird man doch derartige Ausführungen übel berathenen und ' 
ïiÆnn Mrtihm Arbeitermassen nur schwer erklärlich machen 
lichen Verhältnissen lebenden Arbeitermassen nur schwer erklärlich machen 
i Vertreten namentlich durch N. W. Senior 
8 th ed. London 1853. 
Lectures on 
Political E 0000 ' 
l"5'
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.