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HI. Buch. Die Vertheilung der Güter.
Die Stiefkinder des Geschickes werden sich in diesem Falle immer fragen:
sich denn dieser Fortschritt nicht ebenso gut verwirklichen, wenn wir
Herren sind und unsere Herren die Dienenden werden? Die einiger«
gut Gestellten werden allerdings, selbst wenn sie keine oder nur wenig $ eIl 9j
besitzen, auch von ihrem Standpunkte aus einsehen, daß, solange die meni V
liche Natur nicht eine gänzliche Umgestaltung erfahren hat, das Prwatķ
thnm und der Unterschied zwischen reich und arm die einzig vernuns 19
und auf die Dauer und im allgemeinen auch die einzig möglichen Formen
Güterbesitzes sind; aber die Irreführung der mit nur schwach entwickelter J
telligenz ausgestatteten Massen, die, zum Theil im Elend lebend, zum Thei
der leidenschaftlichen Begier nach Genuß erfüllt, sich jeder Verhetzung Zlķ
lich erweisen, wird man ohne einen Hinweis auf die Anordnungen eines
endlich gütigen, weisen und gerechten Gottes und auf die ewige Vergeltung
Jenseits nur sehr schwer mit Erfolg verhindern können. Dessenungeachtet ha 1
auch die Begründungen des Privateigenthums, welche keineii theologischen Hw ^
gründ besitzen, sondern sich nur auf Vernunftbeweise stützen, gleichfalls #
Werth. Werfen wir auf einige derselben einen, wenn auch nur flüchtigen, ® 1 '
Zunächst tritt uns a) die Theorie von der Belohnung der E nth a '
samt e it 1 entgegen. Wer Eigenthum besitzt, so sagen die Vertreter ' .
Anschauung, versagt sich den Genuß gewisser Güter und gestattet deren
Wendung zum Zwecke der Production. Dafür hat er auf eine Entschä l 9
Anspruch, und so rechtfertigt sich denn der Bezug aller Arten von Zins
selbstverständlich in noch höherem Grade der Unternehmergewinn. Diese .
schauung ist nun allerdings in der Hauptsache gewiß ganz richtig.
sich nicht in Abrede stellen, daß die Entschädigung, welche für die re
laffung von Productionsmitteln und die Gewährung der Arbeitsgelegel
geleistet wird, d. h. der vom Eigenthümer aus dieser Ueberlassung ^
Gewinn, im Verhältniß zu der Leistung des Arbeiters überaus groß ist. ^
z. B. ein alles im Ueberfluß besitzender Grundeigenthümer ein flt
mit einem kleinen Hause darauf verpachtet, so erwächst ihm daraus sicherlich ^ ^
keine oder doch nur eine geringe Entbehrung. Aber nichtsdestoweniger
aus diesem Verhältnisse eine Pachtrente, welche ihm mancherlei Genüsse und ^
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theile gewährt, selbst wenn sie nur, sagen wir, 300—400 Mark beträgt. W 1 ^
ein solcher Rentenbezug auch ganz gerechtfertigt ist, da er sich als nichts .
denn einen Ausfluß des naturrechtlich so wohl begrüudeten Eigenthums ^
erweist, so wird man doch derartige Ausführungen übel berathenen und '
ïiÆnn Mrtihm Arbeitermassen nur schwer erklärlich machen
lichen Verhältnissen lebenden Arbeitermassen nur schwer erklärlich machen
i Vertreten namentlich durch N. W. Senior
8 th ed. London 1853.
Lectures on
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