Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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glieber,  die  durch  die  L.K.  abzuwickeln  sind,  gehen  an  diese  mit  Abschluß
des  Geschäfts  über  und  unterliegen  ausschließlich  ihrem  Verfügungsrecht.
Zur  Deckung  eines  sich  ergebenden  Verlustes  sind  zunächst  die  statutenmäßig ­
  angelegten  Rücklagen  der  L.K.  zu  verwenden.  Nach  deren  Erschöpfung ­
  sind  die  von  den  Vereinsmitgliedern  hinterlegten  Garantiesummen
  heranzuziehen.  Auf  diese  ist  ein  Drittel  des  Verlustes  gleichmäßig ­
  nach  Kopfteilen  umzulegen,  ein  zweites  Drittel  nach  Verhältnis
der  Höhe  der  hinterlegten  Garantiesummen,  das  letzte  Drittel  nach  Verhältnis ­
  der  von  den  Mitgliedern  für  die  3  vorhergehenden  Liquidationen  entrichteten
  Risikogebühren.  Ergibt  sich  hierbei  durch  Aufzehrung  der  Garantiesumme ­
  eines  oder  mehrerer  Vereinsmitglieder  ein  Fehlbetrag,  so  ist
dieser  wiederum  nach  vorstehendem  Drittelungsschlüssel  umzulegen,  bis  der
Gesamtverlust  aus  dem  Garantiefonds  gedeckt  ist.
Die  Unkosten  der  L.K.  werden  im  wesentlichen  aus  dem  Zinsgewinn,  aus
den  Gebühren  für  jeden  einzelnen  Schluß  und  aus  den  Strafgeldern  gedeckt.
Ein  etwaiger  Überschuß  wird  einer  Deckungsrücklage  zugeführt.  Betragen  aber
die  Unkosten  mehr  als  75  %  der  gesamten  Einnahmen,  so  wird  der  Mehrbetrag
durch  Umlage  nach  einem  bestimmten  Schlüssel  gedeckt.
Wenn  wir  nunmehr  die  Technik  des  Abrechnungsverfahrens ­
  im  Effekten-Termingeschäft  betrachten,  wie  sie  sich  seit  Medio  Mai
1928  gestaltet,  so  stellen  wir  zunächst  die  wesentlichen  Neuerungen  voran:
1.  Die  Termingeschäfte  in  Effekten  werden  nicht  mehr  zu  dem  vom
Börsenvorstand  festgesetzten  Liquidationskurs,  sondern  zu
den  jeweils  gehandelten  Kursen  abgerechnet;  das  zeitraubende
Differenzrechnen  und  die  damit  zusammenhängenden  Kontroll-  und
Abstimmungsarbeiten  sind  also  in  Wegfall  gekommen.  Die  Liquidationsarbeiten ­
  werden  nicht  mehr  auf  wenige  Tage  und  Nächte  vor
dem  Liquidationstermin  zusammengedrängt,  sondern  erstrecken  sich
auf  den  ganzen  Monat.
2.  Die  Mitglieder  rechnen  nicht  mehr  untereinander  ab,  sondern  nur
noch  mit  der  L.K.  Diese  regelt  nicht  nur  die  Lieferung  der  Effektensalden,
sondern  auch  die  Zahlung,  bewirkt  also  Stücke-  und  Geldausgleich.
Das  Liquidationsverfahren  beginnt  damit,  daß  das  Mitglied  das  Termingeschäft ­
  am  Abschlußtage  der  L.K.  mitteilt.  Die  hierfür  zur  Verwendung ­
  gelangenden  Vordrucke  —  für  Käufe:  weiß,  für  Verkäufe:  blau  —
sind  mit  2  Durchschlügen  versehen.
            
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