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glieber, die durch die L.K. abzuwickeln sind, gehen an diese mit Abschluß
des Geschäfts über und unterliegen ausschließlich ihrem Verfügungsrecht.
Zur Deckung eines sich ergebenden Verlustes sind zunächst die statutenmäßig
angelegten Rücklagen der L.K. zu verwenden. Nach deren Erschöpfung
sind die von den Vereinsmitgliedern hinterlegten Garantiesummen
heranzuziehen. Auf diese ist ein Drittel des Verlustes gleichmäßig
nach Kopfteilen umzulegen, ein zweites Drittel nach Verhältnis
der Höhe der hinterlegten Garantiesummen, das letzte Drittel nach Verhältnis
der von den Mitgliedern für die 3 vorhergehenden Liquidationen entrichteten
Risikogebühren. Ergibt sich hierbei durch Aufzehrung der Garantiesumme
eines oder mehrerer Vereinsmitglieder ein Fehlbetrag, so ist
dieser wiederum nach vorstehendem Drittelungsschlüssel umzulegen, bis der
Gesamtverlust aus dem Garantiefonds gedeckt ist.
Die Unkosten der L.K. werden im wesentlichen aus dem Zinsgewinn, aus
den Gebühren für jeden einzelnen Schluß und aus den Strafgeldern gedeckt.
Ein etwaiger Überschuß wird einer Deckungsrücklage zugeführt. Betragen aber
die Unkosten mehr als 75 % der gesamten Einnahmen, so wird der Mehrbetrag
durch Umlage nach einem bestimmten Schlüssel gedeckt.
Wenn wir nunmehr die Technik des Abrechnungsverfahrens
im Effekten-Termingeschäft betrachten, wie sie sich seit Medio Mai
1928 gestaltet, so stellen wir zunächst die wesentlichen Neuerungen voran:
1. Die Termingeschäfte in Effekten werden nicht mehr zu dem vom
Börsenvorstand festgesetzten Liquidationskurs, sondern zu
den jeweils gehandelten Kursen abgerechnet; das zeitraubende
Differenzrechnen und die damit zusammenhängenden Kontroll- und
Abstimmungsarbeiten sind also in Wegfall gekommen. Die Liquidationsarbeiten
werden nicht mehr auf wenige Tage und Nächte vor
dem Liquidationstermin zusammengedrängt, sondern erstrecken sich
auf den ganzen Monat.
2. Die Mitglieder rechnen nicht mehr untereinander ab, sondern nur
noch mit der L.K. Diese regelt nicht nur die Lieferung der Effektensalden,
sondern auch die Zahlung, bewirkt also Stücke- und Geldausgleich.
Das Liquidationsverfahren beginnt damit, daß das Mitglied das Termingeschäft
am Abschlußtage der L.K. mitteilt. Die hierfür zur Verwendung
gelangenden Vordrucke — für Käufe: weiß, für Verkäufe: blau —
sind mit 2 Durchschlügen versehen.