Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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glieber, die durch die L.K. abzuwickeln sind, gehen an diese mit Abschluß 
des Geschäfts über und unterliegen ausschließlich ihrem Verfügungsrecht. 
Zur Deckung eines sich ergebenden Verlustes sind zunächst die statuten 
mäßig angelegten Rücklagen der L.K. zu verwenden. Nach deren Er 
schöpfung sind die von den Vereinsmitgliedern hinterlegten Garantie- 
summen heranzuziehen. Auf diese ist ein Drittel des Verlustes gleich 
mäßig nach Kopfteilen umzulegen, ein zweites Drittel nach Verhältnis 
der Höhe der hinterlegten Garantiesummen, das letzte Drittel nach Ver 
hältnis der von den Mitgliedern für die 3 vorhergehenden Liquidationen ent- 
richteten Risikogebühren. Ergibt sich hierbei durch Aufzehrung der Garan 
tiesumme eines oder mehrerer Vereinsmitglieder ein Fehlbetrag, so ist 
dieser wiederum nach vorstehendem Drittelungsschlüssel umzulegen, bis der 
Gesamtverlust aus dem Garantiefonds gedeckt ist. 
Die Unkosten der L.K. werden im wesentlichen aus dem Zinsgewinn, aus 
den Gebühren für jeden einzelnen Schluß und aus den Strafgeldern gedeckt. 
Ein etwaiger Überschuß wird einer Deckungsrücklage zugeführt. Betragen aber 
die Unkosten mehr als 75 % der gesamten Einnahmen, so wird der Mehrbetrag 
durch Umlage nach einem bestimmten Schlüssel gedeckt. 
Wenn wir nunmehr die Technik des Abrechnungsverfah 
rens im Effekten-Termingeschäft betrachten, wie sie sich seit Medio Mai 
1928 gestaltet, so stellen wir zunächst die wesentlichen Neuerungen voran: 
1. Die Termingeschäfte in Effekten werden nicht mehr zu dem vom 
Börsenvorstand festgesetzten Liquidationskurs, sondern zu 
den jeweils gehandelten Kursen abgerechnet; das zeitraubende 
Differenzrechnen und die damit zusammenhängenden Kontroll- und 
Abstimmungsarbeiten sind also in Wegfall gekommen. Die Liquida 
tionsarbeiten werden nicht mehr auf wenige Tage und Nächte vor 
dem Liquidationstermin zusammengedrängt, sondern erstrecken sich 
auf den ganzen Monat. 
2. Die Mitglieder rechnen nicht mehr untereinander ab, sondern nur 
noch mit der L.K. Diese regelt nicht nur die Lieferung der Effektensalden, 
sondern auch die Zahlung, bewirkt also Stücke- und Geldausgleich. 
Das Liquidationsverfahren beginnt damit, daß das Mitglied das Ter 
mingeschäft am Abschlußtage der L.K. mitteilt. Die hierfür zur Verwen 
dung gelangenden Vordrucke — für Käufe: weiß, für Verkäufe: blau — 
sind mit 2 Durchschlügen versehen.
	        
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