Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Nach  der  E.rfüllungszeit  unterscheidet  man:
a)  Geschäfte  „per  Kassa".  Als  solche  gelten  Geschäfte,  die  ausdrücklich
„per  Kassa",  sowie  Geschäfte,  die  in  Börsenwerten  abgeschlossen  sind,  die  nicht
in  das  Arrangement  einbezogen  sind  und  bei  deren  Abschluß  ein  Fälligkeitstermin ­
  nicht  vereinbart  worden  ist.  Kassageschäfte  sind  am  2.  Tage  nach  dem
Abschlußtage  direkt  zu  erfüllen.
b)  Geschäfte  „Per  Arrangement".  Sie  sind  an  dem  Ausgabetag,  der
dem  Abschlußtage  zunächst  folgt,  zum  Arrangement  aufzugeben.
es  Geschäfte  „auf  einige  Tage  Lieferung".  Diese  Geschäfte  sind
direkt,  und  zwar  spätestens  am  5.  Tage  nach  dem  Abschluß,  zu  erfüllen.
2.  Die  Pariser  Börsen
Der  Ursprung  einer  Börse  in  Frankreich  läßt  sich  bis  in  die  ersten  Jahre  des
16.  Jahrhunderts  zurückverfolgen.  In  einem  Edikt  vom  Jahre  1549,  das  die  Eröffnung ­
  einer  „bourse  eomwune"  in  Toulouse  anordnete,  heißt  es:  „Da  unsere
gute  Stadt  Toulouse  zum  Handel  sehr  geeignet  ist,  soll  sie,  wie  Lyon,  Antwerpen ­
  und  andere  Handelsstädte,  einen  Ort  erhalten,  den  man  Change,  Estrade
oder  Bourse  nennt,  wo  zweimal  am  Tage  die  Kaufleute  zusammenkommen  können, ­
  um  gegenseitig  über  ihre  Geschäfte  zu  verhandeln."
Die  Pariser  Börse  ist  nach  einer  in  der  Börse  befindlichen  I«'
schrift  bereits  1672  begründet  worden.  1724  erst  erhielt  sie  amtlich  anerkannten ­
  Charakter.  Das  heutige,  im  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  erbaute
Börsengebäude  mit  seiner  weithin  leuchtenden  Inschrift  „La  Bourse"  ist
eine  Nachbildung  des  Vespasiantempels  in  Rom.
Der  amtliche  Börsenverkehr  findet  werktäglich  zwischen  12  und  V»l6'
Sonnabends  zwischen  12  und  14  Uhr  statt.  Der  Zutritt  zur  Börse  ist  allen
männlichen  Personen  gestattet.  Charakteristisch  ist  die  Zweiteilung  in
„marchö  offieiel"  (parquet)  und  „marche  libre"  (auch  marche  en  banque
oder  Coulisse  genannt).  Jeder  dieser  Märkte  hat  seine  eigene  Verwaltung
und  seinen  besonderen  Kurszettel.

r)  Schrifttum:  F.  Ehrensperger,  Die  Pariser  Börse  und  die  französischen ­
  Bankinstitute.  Zürich  1926.  A.  Hamburger,  Le  Guide  piatique  de  1®
Bourse,  Paris  1913.  Henri  Montarnal,  Manuel  des  op^rations  ä«
banque  et  de  bourse.  Paris  1926.  S.  Robert-Milles,  La  grammaire  de
la  bourse,  Paris  1925.  ®.  SSt  bol,  La  Bourse  des  valeurs  mobileres,  Paris  1916'

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