Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Der  New-Iorker  Markt  gliedert  sich  in  mehrere  Einzelbörsen,  deren
wichtigste  die  Stock  Exchange  ist;  sie  wird  auch  Wallstreet  genannt  nach
der  Straße,  an  der  einer  der  Eingänge  zu  ihr  liegt.
Die  New-Iorker  Börse  war,  wie  die  anderen  amerikanischen  Börsen,
eine  völlig  freie,  klubähnliche  Privateinrichtung.  Die  Grundidee  der  amerikanischen ­
  Börsenreform  ist:  Die  Börsen  sollen  als  freie  Märkte  aufrechterhalten, ­
  ihre  Benutzung  für  rein  spekulative  Zwecke  aber  so  weit  tote
möglich  ausgeschaltet  werden.  Der  Securities  Exchange  Act  von  1934
unterstellt  die  amerikanischen  Börsen  einer  scharfen  Aufsicht.  Die  Kontrolle
  über  die  Börsenkredite  liegt  dem  Federal  Reserve  Board  ob.  Beeinflussung ­
  der  Kurse  durch  falsche  Gerüchte  und  irreführende  Informationen
wird  streng  bestraft.  Spekulationen  auf  Kredit  werden  stark  eingeschränkt:
Beim  Kauf  von  Wertpapieren  müssen  55  v.  H.  des  Börsenwertes  der
Papiere  von  den  Kunden  bei  ihren  Maklern  hinterlegt  werden,  und  die
Banken  müssen  eine  ähnliche  Grenze  festsetzen.
Die  Zahl  der  Mitglieder  beträgt  jetzt  1375  (Bis  vor  kurzem  war  sie  auf  1100
begrenzt);  der  Preis  für  einen  „seat"  (Sitz)  ist  sehr  hoch:  Ende  Dezember  1936
sind  dafür  130  000  $  gezahlt  worden.  Dazu  treten  noch  4000  $  Eintrittsgeld,
ein  Jahresbeitrag  von  800—1000  $,  10  $  für  den  Unterstützungsfonds  und
10  $  Umlage  beim  Tode  eines  Mitgliedes,  für  dessen  Hinterbliebene  dadurch
gewiffermaßen  eine  Lebensversicherung  in  Höhe  von  13  750  Z  besteht.  Im
Gegensatz  zur  Londoner  Börse  ist  die  Mitgliedschaft  dauernd.
Bon  den  Mitgliedern  der  New  York  Stock  Exchange  gehen  meist
nur  die  brohers  zur  Börse;  die  anderen  Mitglieder  entsenden  in  der
Regel  ihre  Angestellten,  von  denen  etwa  14  000  die  New-Iorker  Börse
besuchen.  Die  Mitgliedschaft  der  Stock  Exchange  wird  von  Bankfirmen
und  einer  Anzahl  Spekulanten  vielfach  nur  erworben,  um  die  ermäßigten
Courtagesätze  zu  erhalten.
Börsenmitglieder  oder  Makler,  die  ihre  Börsengeschäfte  durch  Börsenmitglieder ­
  abwickeln,  dürfen  nicht  zu  gleicher  Zeit  im  Emissionsgeschäft
(iunderwriting)  oder  als  Einzelhändler  [dealer]  tätig  sein.  Als  dealer
gilt  „jede  Person,  die  für  eigene  Rechnung  —  durch  einen  Makler  oder  auf
andere  Weise  —  Wertpapiere  kauft  und  verkauft".
Die  offizielle  Börse  findet  zwischen  10  und  15  Uhr  statt.  Die  Geschäfte
werden  abgeschlossen:  1.  „per  Lasse"  („cash")  —  Lieferung  am  Tage  des
Abschlusses,  2.  „regulär  way"  —  Lieferung  am  nächsten  Geschäftstage,
3.  „at  three  days"  —  Lieferung  muß  am  3.  Tage  nach  dem  Abschluß  er-
            
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