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Der New-Iorker Markt gliedert sich in mehrere Einzelbörsen, deren
wichtigste die Stock Exchange ist; sie wird auch Wallstreet genannt nach
der Straße, an der einer der Eingänge zu ihr liegt.
Die New-Iorker Börse war, wie die anderen amerikanischen Börsen,
eine völlig freie, klubähnliche Privateinrichtung. Die Grundidee der amerikanischen
Börsenreform ist: Die Börsen sollen als freie Märkte aufrechterhalten,
ihre Benutzung für rein spekulative Zwecke aber so weit tote
möglich ausgeschaltet werden. Der Securities Exchange Act von 1934
unterstellt die amerikanischen Börsen einer scharfen Aufsicht. Die Kontrolle
über die Börsenkredite liegt dem Federal Reserve Board ob. Beeinflussung
der Kurse durch falsche Gerüchte und irreführende Informationen
wird streng bestraft. Spekulationen auf Kredit werden stark eingeschränkt:
Beim Kauf von Wertpapieren müssen 55 v. H. des Börsenwertes der
Papiere von den Kunden bei ihren Maklern hinterlegt werden, und die
Banken müssen eine ähnliche Grenze festsetzen.
Die Zahl der Mitglieder beträgt jetzt 1375 (Bis vor kurzem war sie auf 1100
begrenzt); der Preis für einen „seat" (Sitz) ist sehr hoch: Ende Dezember 1936
sind dafür 130 000 $ gezahlt worden. Dazu treten noch 4000 $ Eintrittsgeld,
ein Jahresbeitrag von 800—1000 $, 10 $ für den Unterstützungsfonds und
10 $ Umlage beim Tode eines Mitgliedes, für dessen Hinterbliebene dadurch
gewiffermaßen eine Lebensversicherung in Höhe von 13 750 Z besteht. Im
Gegensatz zur Londoner Börse ist die Mitgliedschaft dauernd.
Bon den Mitgliedern der New York Stock Exchange gehen meist
nur die brohers zur Börse; die anderen Mitglieder entsenden in der
Regel ihre Angestellten, von denen etwa 14 000 die New-Iorker Börse
besuchen. Die Mitgliedschaft der Stock Exchange wird von Bankfirmen
und einer Anzahl Spekulanten vielfach nur erworben, um die ermäßigten
Courtagesätze zu erhalten.
Börsenmitglieder oder Makler, die ihre Börsengeschäfte durch Börsenmitglieder
abwickeln, dürfen nicht zu gleicher Zeit im Emissionsgeschäft
(iunderwriting) oder als Einzelhändler [dealer] tätig sein. Als dealer
gilt „jede Person, die für eigene Rechnung — durch einen Makler oder auf
andere Weise — Wertpapiere kauft und verkauft".
Die offizielle Börse findet zwischen 10 und 15 Uhr statt. Die Geschäfte
werden abgeschlossen: 1. „per Lasse" („cash") — Lieferung am Tage des
Abschlusses, 2. „regulär way" — Lieferung am nächsten Geschäftstage,
3. „at three days" — Lieferung muß am 3. Tage nach dem Abschluß er-