Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Zeit  Deutschland  zu  seiner  „hinkenden  Goldwährung",  weil  es  sein
überschüssiges  Silber  zu  den  gesunkenen  Preisen  nicht  veräußern  wollte.
Taler  sollten,  so  bestimmte  das  Münzgesetz,  nach  wie  vor,  in  gleicher  Weise
wie  die  Goldmünzen,  gesetzliches  Zahlungsmittel  für  Zahlungen  in  jeglicher
Höhe  bleiben.  Wenn  auch  weder  von  seiten  der  Reichsbank  noch  der  öffentlichen ­
  Kassen  oder  Privatinstitute  ein  Aufdrängen  der  Talerstücke  stattgefunden ­
  hat  —  im  Gegensatz  zu  Frankreich,  wo  die  Bank  von  Frankreich
größere  Beträge  in  silbernen  5-Frankenstücken  zahlte  und,  wenn  ausdrücklich
Gold  verlangt  wurde,  dafür  eine  Extragebühr  sP  r  ä  m  i  e)  forderte  —,  so
hatten  wir  doch  in  Deutschland  bis  zum  1.  Oktober  1907  die  hinkende
Goldwährung.  Von  diesem  Tage  ab  war  die  Einlösung  der  Noten  in
Gold  durch  Gesetz  verbürgt,  und  Deutschland  hatte  jetzt  die  bereits  durch  das
Münzgesetz  von  1873  vorgesehene  „Reichsgoldwährung".  Mit  dem  4.  August
1914  wurde  die  Goldwährung  wieder  aufgehoben;  die  Reichsbank  löste  ihre
Noten  nicht  mehr  in  Gold  ein.
f)  Silberwährung  mit  gesperrter  Prägung
Silberwährung  mit  gesperrter  Prägung  besteht,  wenn  Silber  allein
gesetzliches  Zahlungsmittel  ist,  jedoch  Private  nicht  das  Recht  haben,  sich
für  eigene  Rechnung  aus  Silber  Münzen  prägen  zu  lassen.  Der  Staat
bestimmt  einen  festen  Kurs,  unabhängig  von  den  Schwankungen  des
Metallwerts.  Durch  Einstellung  der  Prägung  erhält  das  überwertige
Metallgeld  einen  Monopolpreis  sJndische  Rupie).  Dieses  Währungssystem
bildet  meist  nur  einen  Übergangsabschnitt.
g)  Papierwährung
Wenn  wir  als  Gold-  bzw.  Silberwährung  die  gesetzliche  Verfassung  des
Geldwesens  bezeichnen,  durch  die  neben  der  Prägefreiheit  die  Einlösung  der
umlaufenden  Zahlungsmittel  in  Gold  bzw.  Silber  vorgeschrieben  ist,  so
bedeutet  Papierwährung  nicht  etwa  analog:  Einlösung  der  umlaufenden ­
  Zahlungsmittel  in  Papiergeld.  Charakteristisch  für  das  Papiergeld ­
  ist  seine  Nichteinlösbarkeit  in  Metallgeld.  Es  ist  selbständiges
Wertvergleichsmittel  und  hat  gesetzlich  unbeschränkte  Zahlungskraft.
Papiergeld  wird  oft  mit  „schlechtem"  Geld  identifiziert.  Meist  ungewollt,
vielmehr  zwangsläufig  wurde  die  Papierwährung  eingeführt,  als  Folge
schwieriger  Finanz-  und  Wirtschaftsverhältnisse.  Wenn  gesagt  wird,  Papiergeld ­
  sei  wertloses  Geld,  weil  der  Stoff,  aus  dem  es  hergestellt  wird,
            
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