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d) Parallelwährung
Bei der Parallelwährung sind, wie bei der Doppelwährung, zweierlei
Münzarten valutarisch verwendbar, ohne daß sedoch ein gesetzliches Wertverhältnis
zwischen den beiden Metallen besteht. Sie sind nicht gegenseitig
einlösbar, und auch ihr Geltungsverhältnis ist nicht von vornherein festgelegt.
Die Parallelwährung ist, da der Wert der Goldmünzen an den Wert
des Goldes, der der Silbermünzen an den des Silbers gebunden ist, das
unverbundene Nebeneinander zweier selbständiger Geldsysteme. Infolge
der Schwankungen der Preise für Gold und Silber mußte das Wertverhältnis
sich im freien Verkehr bilden. Parallel- wie Doppelwährung sind heute
nur noch von historischem Interesse.
e) Hinkende Goldwährung
Gold allein ist frei ausprägbar und bildet die Grundlage des Münzsystems.
Neben den Goldmünzen sind noch bestimmte Silbermünzen,
deren Gesamtbetrag nicht vermehrt werden darf, vorhanden,
die aber ebenso wie die Goldmünzen als unbeschränktes
Zahlungsmittel gelten.
Einen solchen Zwischenzustand zwischen der doppelten und der einfachen
Währung, die sogenannte hinkende Währung, fanden wir in verschiedenen
Ländern. Zur hinkenden Währung (Etalon boiteux)
kamen die Länder der lateinischen Münzunion infolge des
gesunkenen Silberpreises. Frankreich, das seit 1803 die Doppelwährung
hatte (wobei aber vom Silbergeld nur das Fünffrankenstück als Kurantgeld
galt), verbot durch Dekret vom 6. September 1873 den Münzstätten, Silber
von Privaten zur Prägung anzunehmen.
Als Deutschland behufs Einführung der Goldwährung im Jahre 1873
große Mengen Goldes importierte und infolgedessen Silber an das Ausland
verkaufte, ging der Preis des Silbers zurück, und Frankreich, das mit
Recht ein weiteres Fallen befürchtete, stellte seit 1878 die Ausprägung von
Silberkurantgeld ein. Nur Gold war frei ausprägbar; die bisher im Umlauf
befindlichen 5-Frankenstücke behielten sedoch ihre Eigenschaft als
Währungsmünze.
Während Frankreich zur „hinkenden Goldwährung" kam, weil es das
aus Deutschland strömende Silber nicht aufnehmen, kam zu gleicher