Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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d)  Parallelwährung
Bei  der  Parallelwährung  sind,  wie  bei  der  Doppelwährung,  zweierlei
Münzarten  valutarisch  verwendbar,  ohne  daß  sedoch  ein  gesetzliches  Wertverhältnis ­
  zwischen  den  beiden  Metallen  besteht.  Sie  sind  nicht  gegenseitig
einlösbar,  und  auch  ihr  Geltungsverhältnis  ist  nicht  von  vornherein  festgelegt. ­
  Die  Parallelwährung  ist,  da  der  Wert  der  Goldmünzen  an  den  Wert
des  Goldes,  der  der  Silbermünzen  an  den  des  Silbers  gebunden  ist,  das
unverbundene  Nebeneinander  zweier  selbständiger  Geldsysteme.  Infolge
der  Schwankungen  der  Preise  für  Gold  und  Silber  mußte  das  Wertverhältnis ­
  sich  im  freien  Verkehr  bilden.  Parallel-  wie  Doppelwährung  sind  heute
nur  noch  von  historischem  Interesse.
e)  Hinkende  Goldwährung
Gold  allein  ist  frei  ausprägbar  und  bildet  die  Grundlage  des  Münzsystems. ­
  Neben  den  Goldmünzen  sind  noch  bestimmte  Silbermünzen,
deren  Gesamtbetrag  nicht  vermehrt  werden  darf,  vorhanden, ­
  die  aber  ebenso  wie  die  Goldmünzen  als  unbeschränktes
Zahlungsmittel  gelten.
Einen  solchen  Zwischenzustand  zwischen  der  doppelten  und  der  einfachen ­
  Währung,  die  sogenannte  hinkende  Währung,  fanden  wir  in  verschiedenen ­
  Ländern.  Zur  hinkenden  Währung  (Etalon  boiteux)
kamen  die  Länder  der  lateinischen  Münzunion  infolge  des
gesunkenen  Silberpreises.  Frankreich,  das  seit  1803  die  Doppelwährung
hatte  (wobei  aber  vom  Silbergeld  nur  das  Fünffrankenstück  als  Kurantgeld
galt),  verbot  durch  Dekret  vom  6.  September  1873  den  Münzstätten,  Silber
von  Privaten  zur  Prägung  anzunehmen.
Als  Deutschland  behufs  Einführung  der  Goldwährung  im  Jahre  1873
große  Mengen  Goldes  importierte  und  infolgedessen  Silber  an  das  Ausland ­
  verkaufte,  ging  der  Preis  des  Silbers  zurück,  und  Frankreich,  das  mit
Recht  ein  weiteres  Fallen  befürchtete,  stellte  seit  1878  die  Ausprägung  von
Silberkurantgeld  ein.  Nur  Gold  war  frei  ausprägbar;  die  bisher  im  Umlauf ­
  befindlichen  5-Frankenstücke  behielten  sedoch  ihre  Eigenschaft  als
Währungsmünze.
Während  Frankreich  zur  „hinkenden  Goldwährung"  kam,  weil  es  das
aus  Deutschland  strömende  Silber  nicht  aufnehmen,  kam  zu  gleicher
            
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