Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Wipperzeit"  —  eine  solche  war  fast  die  ganze  Epoche  des  Frühkapitalismus ­
  —,  auch  dadurch,  daß  von  geldbedürftigen  Fürsten  die  guten  Geldstücke ­
  aus  dem  Verkehr  gezogen  s„WipPen",  Auswippen)  und  dagegen  z.  B.
die  doppelte  Zahl  nominell  gleichwertiger  Stücke  ausgegeben  wurden  Z.
Teils  durch  Zusammenschluß  niehrerer  Staaten  zu  einem  M  ü  n  z  verbände, ­
  teils  durch  alleiniges  Vorgehen  einzelner  Staaten  strebte  man
danach,  dieser  Münzverwirrung  Herr  zu  werden.
Durch  den  Wiener  Münzvertrag  vom  2.  Januar  1857  wurde
für  Norddeutschland,  Süddeutschland  und  Österreich-Ungarn  die  S  i  l  b  e  r  w  ä  h  -
r  u  n  g  eingeführt.  Es  wurde  eine  gemeinsame  Münze  geschaffen,  der  sonne  ntionstaler
  (XXX  Ein  Pfund  fein),  der  gesetzliche  Zahlkrast  für  das  ganze
Vereinsgebiet  erlangte  und  weite  Verbreitung  fand.  Damit  im  Zusammenhang
wurde  statt  der  bisherigen  „Kölnischen  Mark"  das  Zollpfund  zu  500g  als
Münzgrundgewicht  eingeführt.  Zu  einer  vollen  Münzeinheit  kam  es  aber
immer  noch  nicht.  Aus  dem  Pfund  fein  Silber  wurden  in  Norddeutschland
(Talerfuß):  30  Taler  („XXX  ein  Pfund  fein",  mit  verschiedener  Einteilung  des
Talers),  in  Süddeutschland:  42^  Gulden  zu  60  Kreuzern,  in  Österreich  und
Liechtenstein:  45  Gulden  zu  100  Kreuzern  geprägt.  Die  Vereinsstaaten  ließen
daher  ihre  Landeskurantmünzcn  nicht  gegenseitig  zu.
7  Münzsysteme  gab  es  im  Gebiete  des  Deutschen  Reiches  bis
zum  Jahre  1871.  Diesem  Zustand  ein  Ende  zu  bereiten,  erschien  dem  neu
geeinten  Deutschland  als  eine  seiner  wichtigsten  Aufgaben.  Nachdem  bereits ­
  durch  Art.  4  der  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  vom  26.  Juli
1867  der  Bund  mit  der  Ordnung  des  Münzwesens  betraut  worden  war,
wurde  am  4.  Dezember  1871  ein  „Gesetz  betreffend  die  Ausprägung  von
Reichsgoldmünzen"  veröffentlicht.  Hiermit  war  der  entscheidende  Schritt
zur  Einführung  der  Goldwährung  in  Deutschland  getan.
Es  folgte  dann  das  Münzgesetz  vom  9.  Juli  187  3.  Sein
Zweck  war,  „im  Anschluß  an  das  Gesetz  vom  4.  Dezember  1871  die  Aus-Prägung
  der  nicht  in  Gold  herzustellenden  Münzen  des  Marksystems  anzuordnen ­
  und  die  gesamte  künftige  Münzverfassung  Deutschlands  auf  der
i)  Die  sozialen  Folgen  der  Geldentwertung  durch  Verschlechterung  der  Münzen ­
  schilderte  in  vortrefflicher  Weise  Gustav  Freytag  in  seinen  „Bildern
aus  der  deutschen  Vergangenheit":  „Von  allen  Schrecken  des  (30jährigen)  Krieges ­
  erschien  dem  Volke  keiner  so  unheimlich  als  eine  plötzliche  Entwertung  des
Geldes  .  .  .  Des  guten  schweren  Reichsgeldes  wurde  immer  weniger.  An  seiner
Statt  war  viel  neue  Münze  von  schlechtem  Gepräge  im  Umlauf..  ."
            
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